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Hochwasserschutz Goldbach: Kommunen machen Druck

Nach dem Juli-Hochwasser am Goldbach ist in Halberstadt und Harsleben der Ruf laut geworden, den Bach als Risiko-Gewässer einzustufen.

Von Dennis Lotzmann 25.08.2017, 01:01

Halberstadt/Harsleben l Für die Harslebener Bürgermeisterin Christel Bischoff (WG Bürger für Harsleben) ist die zentrale Forderung klar: „Der Goldbach muss zu einem Gewässer erster Ordnung mit einem Ansprechpartner beim Hochwasserschutz werden.“ Um diesem Vorstoß und weiteren Forderungen gegenüber Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) Nachdruck zu verleihen, hat Christel Bischoff eine Unterschriftenaktion initiiert. Binnen weniger Tage hätten sich schon weit über 180 Einwohner und Sympathisanten mit ihrem Schriftzug damit solidarisch erklärt.

Mit dem Vorstoß stehen die Harslebener nicht allein. Auch im Halberstädter Rathaus sehen die Verantwortlichen Korrekturbedarf. „Wir haben den Antrag gestellt, den Goldbach als Hochwasser-Risikogewässer einzustufen“, bestätigt Thomas Wald, für Grünflächen zuständiger Amtsleiter, auf Anfrage.

Der Zeitpunkt für eine solche Neubewertung kann kaum günstiger sein als im Moment. Das Land, genauer der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), ist gegenwärtig gerade dabei, die Gewässer hinsichtlich ihrer Hochwasserrisiken neu zu bewerten. Nachdem bis zum regulären Abfragetermin zum jüngsten Jahreswechsel aus dem Harz keine Hinweise zu Veränderungen bei der Gewässerkulisse eingegangen waren, laufe nun aufgrund des jüngsten Hochwassers eine neue Frist bis Mitte September, erklärt LHW-Mitarbeiter Thilo Weichel. Dabei werde der gesamte Harz abgefragt.

Im LHW wird erwartet, dass dabei auch entsprechende Hinweise zum Goldbach eingehen. Der von Halberstadt gestellte Antrag bezüglich einer anderen Hochwasser-Risikoeinstufung dürfte bereits entsprechend gewertet werden.

„Wir würden dann im Zuge des Risikomanagements hydrologische Modellrechnungen starten, um die reale Hochwassergefahr zu bewerten“, kündigt Weichel an. Daraus ließen sich dann wiederum Schwachpunkte beim und Konsequenzen für den Hochwasserschutz ableiten.

Dieser Schritt, also das Risikomanagement, habe jedoch nichts mit der grundsätzlichen Einstufung des Gewässers zu tun, betont der LHW-Experte. Grundsätzlich gilt: Für Hochwasserschutz an Gewässern erster Ordnung, so die Holtemme und die Ilse außerhalb des Nationalparks, ist der LHW als Landeseinrichtung zuständig. Für Gewässer zweiter Ordnung wie dem Goldbach haben derweil die jeweiligen Anrainer-Kommunen den Hut auf.

Sollten sich die Kommunen mit der nun in Harsleben konkret aufgemachten Forderung nach Aufstufung von Klasse II in Klasse I durchsetzen, käme das für Anrainer quasi einem Sechser im Lotto gleich. Halberstadt hat nach Angaben von Amtsleiter Wald noch nicht entschieden, ob es diese Forderung ebenfalls aufmache. Ohnehin ist völlig unklar, ob – und wenn ja, wann – eine solche Entscheidung getroffen wird.

Deshalb will der für Wasser zuständige Sachgebietsleiter in der Kreisverwaltung, Matthias Blessinger, auch keineswegs allein darauf setzen. „Wir müssen beim Goldbach handeln, und zwar schnell.“ Das jüngste Hochwasser habe deutlich gemacht, welche immense Gefahr vom Goldbach ausgehen könne. Das sei mit Blick auf Risikoabwägungen und Entscheidungen zur Zuständigkeit nun womöglich auch hilfreich, so Blessinger. „Was das Land daraus macht, ist im Moment aber völlig offen.“

Aus kreislicher Sicht habe das Hochwasser deutlich gemacht, dass der Goldbach eine überregionale Bedeutung habe. Das decke sich auch mit dessen früherer Einstufung als zentralen Vorfluter zu DDR-Zeiten. „Dieser Bedeutung müssen wir gerecht werden. Und dafür müssen die Verantwortlichen vor Ort gemeinsam Schritte von unten gehen“, lautet Blessingers Schlussfolgerung.

Er plädiert dafür, die Goldbach-Studie, die gerade in Arbeit sei, um grundlegende Fakten zum Gewässer zu bekommen, um die Komponente Hochwasserschutz zu ergänzen. Sei dies aufgrund von Förderregularien nicht möglich, müsse eine neue Studie zum Hochwasserschutz her. „Wir müssen handeln. Wir brauchen schnell Fakten und Klarheit zum Hochwasserschutz. Und der Kreis stiehlt sich dabei nicht aus der Verantwortung“, betont Blessinger.

Unter anderem seien nach der Juli-Flut im Landratsamt zwei Arbeitsgruppen gebildet worden. Eine konzentriere sich auf präventive Schritte und habe besagte Goldbach-Studie im Fokus. Die andere habe das Gewässermanagement im Hochwasserfall im Blick. Letztlich, so der Sachgebietsleiter, gehe es schwerpunktmäßig auch darum, möglichst schnell Überschwemmungsflächen (Retentionsflächen) zu finden, um dem Goldbach bei Flut die Spitze zu nehmen.

Ein denkbares Areal könnte sich am Pfeifenkrug finden. „Unter anderem hier werden wir nun genauer prüfen“, kündigt Blessinger an. Zudem sei im Zuge des Baus der Ortsumfahrung Harsleben (B 79) geplant, zwischen Halberstadt und Harsleben ein kleines Goldbach-Rückhaltebecken zu errichten. „Auch hier gilt: Das muss schnell geschehen, um bei einem neuerlichen Hochwasser gewappnet zu sein.“ Dass das irgendwann komme, sei schließlich klar.