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Harz Zugbegleiter mit Cuttermesser bedroht

Ein 32-jähriger Mann hat auf der Fahrt von Blankenburg nach Halberstadt bei der Fahrkartenkontrolle einen Zugbegleiter bedroht.

04.01.2021, 13:41

Halberstadt/Blankenburg (vs) l Ein 32-Jähriger hat am Samstagabend die Bundes- und Landespolizei kurzzeitig in Atem gehalten.

Wie ein Sprecher am Montag mitteilte, wurde durch das Zugpersonal einer Abelio-Bahn gegen 18.30 Uhr bekannt, dass ein Mann auf der Fahrt von Blankenburg nach Halberstadt bei der Fahrkartenkontrolle einen Zugbegleiter mit den Worten „Wenn Du nicht weitergehst, steche ich dich ab“ bedrohte und dabei ein Cuttermesser zeigte.

Die sofort hinzugerufenen Beamten konnte den Mann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr stellen, da er vorzeitig mit seiner Begleiterin den Zug verließ. Nur ein paar Stunden später, gegen 22.15 Uhr, meldete sich das Zugpersonal der Abellio-Bahn von Halberstadt nach Blankenburg bei der Bundespolizei und gab an, dass die Personenbeschreibung eines momentan im Zug befindlichen Reisenden, auf die des Täters mit dem Cuttermesser passte.

Sofort eilten Beamte nach Blankenburg und nahmen am Bahnhof einen 32-jährigen polizeibekannten Mann fest. Dieser räumte die Bedrohungstat ein. Bei der sich anschließenden Durchsuchung seiner Person, wehrte er sich körperlich und musste daraufhin gefesselt werden.

Bei dem Herren, der einen Atemalkoholwert von 1,95 Promille hatte, wurde zudem ein kleines szenetypisches Tütchen für Betäubungsmittel mit einer kristallinen Substanz aufgefunden. Der 32-Jährige wurde zur Blutentnahme in ein Krankenhaus mitgenommen. Dort zeigte er kurze Zeit später den Hitlergruß, was ihm neben den Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einbringt.

Zudem ersuchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, wegen Diebstahls und des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht seinen aktuellen Aufenthaltsort. Dieser wurde der Behörde mitgeteilt.