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Kreistag Landrat stellt Quartiersfrage

Der Kreistag Harz soll über die Ausschreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von 50 Asylbewerbern entscheiden.

Von Ingmar Mehlhose 26.09.2017, 16:37

Halberstadt l „Wir können nicht weit in die Zukunft blicken, ich möchte aber handlungsfähig sein“, begründete Martin Skiebe die von ihm eingebrachte Vorlage vor dem Kreisausschuss.

Der Landrat (CDU): „Bevor wir auf den Knopf drücken, werden wir nochmals eine Bewertung vornehmen und die Prognose prüfen.“ Soll heißen: Falls der Zustrom sich wie aktuell weiter in überschaubaren Grenzen hält, wird das Verfahren ausgesetzt. Käme es allerdings erneut zu einem signifikanten Anstieg, müsste die Verwaltung aktiv werden. Skiebe: „Es kann immer mal wieder zu Veränderungen bei den Zahlen kommen.“

Konkret geht es um die Bereitstellung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von 50 nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern inklusive Verpflegung und sozialer Betreuung.

Der Landkreis ist gemäß Paragraf 1 des Aufnahmegesetzes verpflichtet, sich dieser Menschen anzunehmen und sie zu beherbergen. So lange dies nicht in Wohnungen erfolgen kann, werden dafür übergangsweise Heime genutzt.

Momentan stehen dafür zwei vertraglich gebundene Einrichtungen in Wendefurth und Rübeland zur Verfügung. Erstere bis zum 31. Dezember 2018. Die im Höhlenort muss hingegen vor Ende 2017 neu ausgeschrieben werden.

Wegen der zur Debatte stehenden Vertragssummen von etwa 1,5 Millionen Euro soll die Ausschreibung europaweit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 mit einer Option auf Verlängerung um ein Jahr erfolgen.

Das Leistungsverzeichnis ist nach diversen gesetzlichen Vorgaben erarbeitet worden und definiert daher zwingend durch den Anbieter zu erfüllende Standards. Grundlagen sind unter anderem die Leitlinien des Landes für die Unterbringung und Betreuung der Betroffenen sowie die Monitoring-Checkliste des Landesverwaltungsamtes zur Überprüfung solcher Einrichtungen.

Die Beschreibung beeinhaltet sieben Kriterien, jeweils mit zahlreichen Unterpunkten. So werden beispielsweise im ersten Komplex die baulichen Anforderungen festgeschrieben.

Danach muss sich die Unterkunft in einem oder mehreren Gebäuden innerhalb des Harzkreises befinden. Jeder Person sind sieben Quadratmeter reiner Wohnfläche zu gewähren. Flure, Toiletten, Küchen, Duschen und anderes mehr bleiben dabei unberücksichtigt. Eine getrennte Unterbringung von Familien sowie alleinerziehenden Männern und Frauen ist jederzeit zu gewährleisten.

Den nationalen, kulturellen und religiösen Besonderheiten der Bewohner ist Rechnung zu tragen. Die besondere Schutzbedüftigkeit von Behinderten, älteren Menschen und Schwangeren muss bei der Zimmerzuteilung ebenfalls berücksichtig werden.

Weitere Prämissen betreffen Räume und Ausstattung, Verpflegung, Reinigung, Sicherheit, sozialpädagogische Betreuung sowie Abrechnung und Sonstiges.

Der Kreisausschuss hat die Vorlage einstimmig gebilligt. Vom Kreistag wird ein entspechendes Votum für den morgigen Mittwoch erwartet.