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Kurzentrum im Harz Landgericht weist Klage ab

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden: Der Rücktritt der Stadt Quedlinburg vom Kaufvertrag um das Kurzentrum Bad Suderode war rechtens.

Von Dennis Lotzmann 30.10.2015, 14:24

Quedlinburg l Im juristischen Streit um den Rücktritt der Stadt Quedlinburg vom Kaufvertrag für das Kurzentrum im Ortsteil Bad Suderode hat die Kommune vor Gericht gesiegt. Das Landgericht wies die Klage der Käufers am Freitag zum zweiten Mal ab. Zwar kann gegen das Urteil nach Angaben von Landgerichtssprecher Christian Löffler noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden – die Stadt bekommt mit dem Richterspruch jedoch mehr Rechtssicherheit beim aktuellen Verkauf der Immobilie. Hier befindet sich die Kommune nach eigenen Angaben unmittelbar vor der Ziellinie.

Der nunmehr zu Recht annulierte Verkauf des Kurzentrums an die Pro-Habitare-Projektentwicklungsgesellschaft hatte 2014 für Irritationen und Schlagzeilen gesorgt. Weil Pro Habitare den Kaufpreis nicht zahlte, vereinbarte Zuzahlungen zu Abfindungen an frühere Mitarbeiter schuldig blieb und auch Bauanträge nicht fristgerecht stellte, trat die Stadt zweimal vom Kaufvertrag zurück. Die Käuferseite klagte daraufhin vor dem Magdeburger Landgericht. Dort gab es bereits im August einen analogen Richterspruch zugunsten der Stadt.

Gegen dieses – wegen Fehlens der Klägerseite – damals gefällte Versäumnisurteil hatte Pro Habitare später Widerspruch eingelegt. Bei einer Verhandlung im Oktober hatte der Klägeranwalt angekündigt, dass nunmehr der Kaufpreis über eine Million Euro gezahlt werde. Passiert ist laut Stadtverwaltung seither nichts. Vor diesem Hintergrund überrascht der Richterspruch nicht. Ob die Kommune gegenüber der Käuferseite Schadensersatzforderungen aufmacht, ist unklar.

Die Stadtverwaltung ist gegenwärtig dabei, das Mitte 2013 geschlossene Kurzentrum erneut zu veräußern. Dem Vernehmen nach plant der Interessent neben der Fortführung des Wellnessbetriebs den Bau eines Hotels mit rund 100 Betten.