1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Strafarbeit nach Zärtlichkeiten

Missbrauchsvorwurf Strafarbeit nach Zärtlichkeiten

Ein 16 Jahre alter Jugendlicher muss 30 Arbeitsstunden leisten. Er wurde verurteilt, weil er eine 13-jährige Thalenserin missbraucht hat.

Von Dennis Lotzmann 19.10.2017, 01:01

Neinstedt/Oschersleben l Die Vorwürfe waren vor Jahresfrist heftig: Von Vergewaltigung war die Rede, von massivem sexuellen Missbrauch eines Kindes. In Thale und im Ortsteil Neinstedt hatte der Fall nicht nur für Diskussionen gesorgt, sondern obendrein für Demonstrationen und massive Anfeindungen gegenüber der Leitung der Neinstedter Anstalten und Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU). Nun – gut ein Jahr später – sind die Vorwürfe und Fakten juristisch aufgearbeitet worden. Entscheidend dabei: Was auch immer Ende August 2016 zwischen einer damals 13 Jahre alten Thalenserin und einem damals 15 Jahre alten Jugendlichen aus Pakistan vorgefallen ist – es war einvernehmlich.

Das habe die Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts Oschersleben am Mittwoch in nichtöffentlicher Verhandlung festgestellt, so Gerichtssprecher Christian Löffler gegenüber der Volksstimme. Der Knackpunkt dafür, dass das Miteinander der beiden Jugendlichen überhaupt Polizei, Staatsanwaltschaft und schließlich Gericht beschäftigt hat, sei allein das damalige Alter der beiden gewesen, betont Löffler. Das Mädchen sei mit 13 noch Kind gewesen, der 15-Jährige bereits Jugendlicher.

Er war zusammen mit anderen Altersgenossen als sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und in den Neinstedter Anstalten untergebracht worden. Der Kontakt zwischen ihnen und deutschen Jugendlichen hatte sich beim Besuch der Sekundarschule in Thale ergeben. Anschließend war es nach Recherchen der Volksstimme praktisch täglich zu außerschulischen Treffen zwischen den Jugendlichen im Bereich der Neinstedter Anstalten gekommen.

Was dort ganz genau zwischen dem heute 16-Jährigen und der mittlerweile 14-Jährigen passiert ist, bleibt nicht zuletzt mit Blick auf das Alter der beiden und wegen des nichtöffentlichen Charakters der Gerichtsverhandlung offen. Fakt ist aber: „Das Jugendschöffengericht hat festgestellt, dass es zu einvernehmlichem Austausch von Zärtlichkeiten gekommen ist“, betont Löffler. Und das sei allein wegen der Altersgrenze von 14 Jahren nun strafrechtlich relevant gewesen.

Die Thalenserin erreichte diese entscheidende Grenze nach Recherchen der Volksstimme knapp zwei Monate später, im Oktober 2016. Dann wäre das, weshalb nun verhandelt wurde, wieder straffrei gewesen. Ob das den Beteiligten damals klar war, bleibt mit Blick auf deren Persönlichkeitsschutz ebenso offen wie die Frage, wer damals die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet hat.

Auch Hauke Roggenbuck, Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt, hält sich wegen des Alters der Beteiligten zurück. Der ursprüngliche Tatvorwurf Vergewaltigung sei damals aber schnell vom Tisch gewesen, erklärt er. „Auch die Vorwürfe gegen zwei weitere ausländische Jugendliche waren unbegründet, gegen sie wurden die Ermittlungen zeitnah eingestellt“, sagt der Oberstaatsanwalt und betont: „Dazu hat auch der angeklagte Jugendliche beigetragen, er hat die Vorwürfe von Anfang an eingeräumt und war kooperativ.“

So wie jetzt vor Gericht. „Er hat sich geständig eingelassen“, erklärt Löffler. Der Jugendliche müsse laut Urteil 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und habe das Urteil akzeptiert.

Am Ende blieb es beim sexuellen Missbrauch eines Kindes. Ein Delikt, das nach Roggenbucks Worten die Staatsanwaltschaft in ähnlichen Konstellationen häufiger beschäftigt. Es komme immer wieder vor, dass Jugendliche über und unter 14 Jahren körperlich in Kontakt kämen und das Ganze am Ende in ein Verfahren münde, so Roggenbuck. „Nur mit dem Unterschied, dass es praktisch nicht oder kaum öffentlich oder medial wahrgenommen wird, wenn es sich dabei um deutsche Jugendliche handelt.“

Insofern dürfte sich im konkreten Fall auch die Frage stellen, mit welcher Intension damals die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet worden sind, wenn doch die Tatsache der Einvernehmlichkeit vergleichsweise leicht zu klären gewesen wäre. Die Tatsache, dass die Ermittlungen mit massiven Kampagnen in sozialen Netzwerken und Demonstrationen gegen die Neinstedter Anstalten verbunden waren und dabei ausländerfeindliche Tendenzen eine Rolle spielten, lässt Schlussfolgerungen zumindest zu.

Auch Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski sah und sieht sich in diesem Zusammenhang Anfeindungen ausgesetzt: „Und das nur, weil ich mich dafür einsetze, dass Flüchtlinge bei uns menschenwürdig untergebracht und integriert werden. Das ist das Beschämende an der Sache.“