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Müll Schrottkarre illegal entsorgt

Wer kümmert sich um ein illegal auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Halberstadt entsorgtes Auto?

Von Jörg Endries 24.07.2019, 04:00

Halberstadt l Die Karosse ist verbeult, die Scheiben sind eingeschlagen, die Kennzeichen abmontiert – seit Wochen gibt es einen Dauerparker auf dem Parkplatz des Kauflands in Halberstadt. Ein schrottreifer Pkw, den bislang Unbekannte dort kurzer Hand illegal entsorgt haben. Kunden des Marktes kritisieren, dass sich scheinbar niemand dafür verantwortlich fühlt, die Schrottkarre zu entsorgen.

„Der Fall ist uns gemeldet worden und wir haben schon vor Wochen gehandelt“, informiert Ralf Fleischhauer, Abteilungsleiter Ordnung der Stadtverwaltung Halberstadt. Eigentlich müsste sich der ­Eigentümer des Grundstücks darum kümmern, weil es ­privat ist und die Kommune nicht zuständig sei. Das Ordnungsamt der Stadt habe den Fall an die Untere Abfallbehörde des Landkreises Harz abgegeben. Der Pkw ist als Müll eingestuft worden, darum ist das städtische Ordnungsamt nicht zuständig. „Was der Landkreis veranlasst hat, kann ich leider nicht sagen“, so Ralf Fleischhauer.

Bei noch fahrbereiten Fahrzeugen, die am Straßenrand entsorgt werden, handelt das Ordnungsamt. Das bedeutet, wenn es gelingt den Halter herauszufinden, wird der angeschrieben und aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen. ­Reagiert der nach vier Wochen nicht, wird der Pkw kostenpflichtig für etwa 120 Euro abgeschleppt. Kümmert sich der Halter weiterhin nicht, kostet das pro Tag drei bis fünf Euro. 30 bis 40 Fahrzeuge lässt das Amt pro Jahr abschleppen.

„Der letzte bekannte Halter des Fahrzeuges informierte uns, dass er das Fahrzeug veräußert habe. Der Landkreis verpflichtete den vermeintlichen Eigentümer zur Entsorgung des Pkw,“ berichtet Franziska Banse vom Landkreis Harz. In der Folge erging eine abfallrechtliche Verfügung an den neuen Eigentümer. Die darin festgelegte Frist zur Entsorgung endet am 31. Juli. „Sollte der Verfügung nicht fristgemäß nachkommen werden, so wird der Landkreis Harz die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung kurzfristig prüfen.“

Eine Gefährdung für die Umwelt, beispielsweise durch auslaufende Flüssigkeiten, würde derzeit vom Schrottauto nicht ausgehen.