1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Geisterhausbesitzer klagt über Lärm

Parkplatz Geisterhausbesitzer klagt über Lärm

Der neue Parkplatz auf dem Abtshof in Halberstadt sollte bereits vor Wochen öffnen. Ein Anlieger verhinderte das aber.

Von Jörg Endries 06.12.2017, 00:01

Halberstadt l Dreck, Staub, Matsch und große Pfützen waren über 20 Jahre Normalität auf dem Parkplatz Abtshof in der Altstadt Halberstadts. Der war zwar nie offiziell als solcher vom Grundstücksbesitzer, der Stadt Halberstadt, ausgewiesen, die parkenden Pkw wurden jedoch knöllchenfrei geduldet. Seit Kurzem präsentiert sich der Platz tipptopp. Dennoch ist er abgesperrt und kann nicht genutzt werden. Niemand bedauert das mehr als der Bauherr selbst. Bauunternehmer und Pächter Frank Behrens wollte den Platz vor drei Wochen öffnen. Zwei Tage vor der ­geplanten Freigabe hielt er den ­Widerspruch eines benachbarten Hauseigentümers gegen den Parkplatz in den Händen. Der Halberstädter ist stinksauer.

Etwa 200 000 Euro hat Frank Behrens ausgegeben, um einen vernünftigen Parkplatz auf der hässlichen Abrissbrache zu bauen und selbige zu beseitigen. „Allein die Schrankenanlage und der Kassenautomat haben 30 000 Euro gekostet.“ 30 der insgesamt 65 Stell­plätze sind vertraglich vermietet, der Rest für Tagesgäste in der an Parkplätzen nicht üppig bestückten Altstadt gedacht.

„Der Widerspruch hat mich kalt getroffen. Zumal ich alles richtig gemacht habe und der Landkreis Harz eine Baugenehmigung erteilt hat“, berichtet der Unternehmer. Allerdings stellte sich heraus, dass bei der Prüfung Dinge, die als nicht so wichtig angesehen wurden, plötzlich eine wichtige Rolle spielen, erklärt Frank Behrens etwas verklausuliert. Weil das Grundstück nach wie vor für Wohnbebauung ausgewiesen ist, jetzt aber gewerblich genutzt werden soll, hätte ein Gutachten über die mögliche ­Lärmemission erstellt werden müssen. „Das wurde versäumt. Sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass das Grundstück über Jahrzehnte als Parkplatz genutzt wurde und es nie Beschwerden gab. Und die jetzt asphaltierte Variante auch zeitlich begrenzt ist“, ergänzt Frank Behrens.

Genau diese Lücke nutzt der Widerspruchführende, um die Parkplatz-Freigabe zu ­blockieren. Schleierhaft sind seine Beweggründe, sagt Frank Behrens. Denn die Immobilie des Mannes ist seit der Sanierung vor vielen, vielen Jahren nicht bewohnt – ein Geisterhaus. Bewohner, die sich belästigt fühlen könnten, gibt es dort also nicht. Aus bewohnten Häusern in der Nachbarschaft liegen keine Klagen auf dem Tisch.

Manuel Slawig, Sprecher der Landkreisverwaltung Harz, bestätigt den Widerspruch. „Es ist richtig, dass ein Nachbar gegen die erteilte Baugenehmigung einen so genannten Drittwider­spruch eingelegt hat. Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Kreisverwaltung ist bemüht, im Rahmen von Vergleichsgesprächen einen ­Konsens zwischen den Beteiligten zu erzielen.“ Den Vorwurf, dass die Verwaltung bei der Erteilung der Baugenehmigung einen Fehler gemacht habe, bestätigt oder kommentiert er nicht.

Über Anwälte laufen seit Wochen zwischen Bauherr und Widerspruchführenden Verhandlungen, um einen ­außergerichtlichen Kompromiss für die verzwickte Lage zu finden. Der scheint jetzt gefunden zu sein, informiert Frank Behrens. „Ich verpflichte mich, neun Parkplätze nicht zu nutzen, die ­direkt an das besagte verwaiste Haus grenzen. Die Fläche ist etwa 300 Quadratmeter groß. Dafür kann ich die restlichen 54 Stellplätze vermieten“, erklärt der Pächter. Er hofft, dass der Platz zum Wochenende öffnen kann.

Auf dem finanziellen Schaden, der entstanden ist und durch die ausfallenden neun Plätze in der Zukunft noch entsteht, bleibt Frank Behrens sitzen. Ein Prozess könnte den Schaden noch weitaus unberechenbarer machen.

Der Halberstädter hat im Vorfeld mit der Stadtverwaltung einen Pachtvertrag über zehn Jahre abgeschlossen. Aus dem kann die Stadt jederzeit wieder aussteigen, wenn ein Investor auf dem Gelände Wohnungen bauen will. Frank Behrens wird in diesem Fall finanziell entschädigt. Die Kommune entschloss sich zu diesem Schritt, weil bis heute kein Investor bereit war, das 2110 Quadratmeter umfassende Areal mit Wohngebäuden zu bebauen. Frank Behrens, der bereits den südlichen Abtshof mit Wohngebäuden neu bebaut hat, war bereit, Geld zu investieren. Statt Mieteinnahmen zu erzielen, macht er derzeit mit dem Parkplatz allerdings nur Miese.