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Stadtsanierung Rabatt-Schlacht im Stadtrat

Nachlässe für Grundstücksbesitzer, die vorzeitig Ausgleichsbeiträge zahlen, haben im Halberstädter Stadtrat für Diskussionen gesorgt.

Von Sabine Scholz 28.12.2017, 00:01

Halberstadt l Die Reaktionen auf das erste Angebot waren positiv. So positiv, dass die Stadtverwaltung den Stadtrat bat, einer weiteren Verlängerung des Zeitraumes zuzustimmen, innerhalb dessen ein Rabatt auf Ausgleichsbeiträge gewährt werden kann.

Ausgleichbeiträge müssen Grundstücksbesitzer in Sanierungsgebieten zahlen, das schreibt das Baugesetzbuch vor. Weil durch die Sanierung und Schaffung neuer Infrastruktur wie Straßen, Gehwege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze und ähnliches der Wert der Grundstücke steigt. Diese Ausgleichbeiträge können vor oder nach dem Ende der Sanierung erhoben werden. Um die vorzeitige Zahlung für die Grundstücksbesitzer lukrativer zu machen, hatte die Stadt einen Abschlag von zehn Prozent gewährt, wenn bis Ende 2016 gezahlt wurde.

Denn die vorzeitige Zahlung hat Vorteile für die Stadt, weil das Geld wieder in Sanierungsvorhaben fließen kann, was nach Aufhebung der Sanierungssatzung kaum noch möglich ist. Dann muss das Geld an den Fördermittelgeber weitergereicht werden, geht der Stadt somit für konkrete Pläne verloren. Für das Sanierungsgebiet Innenstadt ist mit der Aufhebung der Sanierungssatzung Ende 2022 zu rechnen.

Die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen hatte im Mai dieses Jahres angeregt, auch weiterhin einen Rabatt zu ermöglichen. Allerdings nicht mehr zehn Prozent, sondern 7,5, wenn bis Ende 2017 gezahlt wird. Da die Grundstückseigentümer recht gut auf das Angebot reagierten und die Ausgleichsbeiträge vorzeitig zahlten, hatte die Verwaltung nun vorgeschlagen, diesen Rabatt sogar bis Ende 2018 zu gewähren. Wer später, aber noch vor Ende 2020 zahlt, soll fünf Prozent Nachlass bekommen.

„Aus Gerechtigkeitsgründen“, sagte Daniel Szarata, „sollte man bei einer Verlängerung des Angebots den möglichen Rabatt für 2018 etwas geringer ausfallen lassen.“ Der Chef der CDU-Fraktion schlug vor, statt der von der Verwaltung vorgeschlagen 7,5 Prozent dann 6,5 Prozent Nachlass zu geben, wenn ein Grundstücksbesitzer den vollständigen Ausgleichsbeitrag zahlt.

Peter Köpke, Chef der SPD-Fraktion, sah für dieses Änderungsansinnen keinen sachlichen Grund. Auch Ralf Barthel, Vorsitzender der Bürger-/FDP-Fraktion, sprach sich für die Beibehaltung der 7,5 Prozent bis Ende 2018 aus. „Das knappe dreiviertel Jahr hat nicht gereicht, um dieses Angebot wirksam bekannt zu machen“, argumentierte Barthel.

Hans-Joachim Nehrkorn hingegen sprach sich für den CDU-Vorschlag aus. „Die Frist kann man nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängern. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, sagte der Chef der Linksfraktion im Stadtrat.

Daniel Szarata verteidigte seinen Vorschlag, den 7,5-Prozent-Rabatt nur bis Ende 2017 zu gewähren. So war es im Mai beschlossen worden, und so sollte man es verlässlich auch handhaben. Wer dann im kommenden Jahr zahlt, sollte einen Rabatt von 6,5 Prozent bekommen, nach 2018 dann fünf Prozent.

Mit 20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgte die Mehrheit des Stadtrates dem Ansinnen der Christdemokraten. Die entsprechend geänderte Beschlussvorlage – also 6,5 Prozent Nachlass für 2018 und 5 Prozent Nachlass ab 2020 – wurde dann ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig vom Stadtrat verabschiedet.

Laut Beschlusstext kann im Einzelfall bei Abschluss der Ablösevereinbarung auch über spezielle Zahlungsmodalitäten wie eine Ratenzahlung entschieden werden.