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Tierquäler Gezielte Schüsse auf Katze

Brutaler Angriff auf eine Katze: Unbekannte haben in Halberstadt einem Kater ins Auge geschossen. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Von Dennis Lotzmann 28.10.2017, 01:01

Halberstadt l Gudrun Fleischhauer ist entsetzt. Zum mittlerweile zweiten Mal binnen drei Jahren seien ihre Katzen Max und Moritz mit Waffengewalt brutal attackiert worden. Nun mit besonders tragischem Ausgang: Nachdem einer oder mehrere Unbekannte Kater Moritz am Mittwoch mit einem Luftgewehr beschossen und dabei ein Auge getroffen hatten, musste das Tier von seinem Leiden erlöst werden. Nach einer Strafanzeige, die die 50-Jährige nach eigenen Worten am gestrigen Freitag erstattet hat, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Gudrun Fleischhauer, die im Tulpenweg und damit am Rande der Kreisstadt lebt, ist vor allem darüber schockiert, dass sich mit dem Angriff auf Moritz nun wiederholt, was dessen älterer Bruder Max schon vor drei Jahren erleiden musste. „Auch auf ihn ist geschossen worden. Seine Verletzung am Knie konnte aber zum Glück operativ behandelt werden“, berichtet die Halberstädterin.

Max‘ jüngerer Bruder Moritz hatte nicht so viel Glück. „Er hat sich am Mittwochabend nach Hause geschleppt und verkrochen. Später habe ich dann die Augenverletzung entdeckt. Auf dem Röntgenbild der Tierärztin war das Diabolo-Geschoss eindeutig zu erkennen.“ Letztlich habe sie nach Rücksprache mit der Tierärztin keine andere Möglichkeit gesehen, als das Tier einzuschläfern.

Das bestätigt Veterinärin Katrin Schlör. „Wir haben erst auf eine Bissverletzung getippt. Auf den Röntgenbildern, die als Beweis vorliegen, ist das Diabolo-Geschoss aber eindeutig zu erkennen.“ Von einer Häufung von Schüssen auf Tiere will sie zwar nicht sprechen, aber: „Das ist eine ganz feige Sache und jeder Fall einer zu viel.“

Gudrun Fleischhauer ist einfach nur „schockiert“. Mit ihrem Gang in die Öffentlichkeit will sie einerseits die Nachbarn im Areal rund um den Tulpenweg warnen. Zugleich hofft sie auf Hinweise und Zeugen, um den oder die Täter zu finden.

Das sei der Dreh- und Angelpunkt, betont Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck: „Es ist sehr schwer, in Fällen wie diesen einen Tatverdächtigen zu ermitteln.“ Gelinge dies, würden Recht und Gesetz konsequent angewandt. „Wir reden ja schließlich von einem Lebewesen, das bewusst getötet werden sollte“, so der Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt.

Die Folgen für Täter, die des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz überführt werden? „Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe vor. Und letzteres kommt durchaus sofort in Betracht“, so der Oberstaatsanwalt. Die Härte des Gesetzes hat vor Jahren ein 79-Jähriger aus Badeborn spüren müssen. Er kassierte nach dem Ertränken von zwei Katzen eine dreimonatige Haftstrafe (siehe nebenstehenden Kasten).

Schützen, die mit Luftgewehren auf Lebewesen zielen oder Geschosse in den öffentlichen Raum abgeben, müssen nach Angaben von Polizeisprecher Uwe Becker mit Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. „Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf auf seinem Grundstück mit Luftdruckwaffen schießen. Geschosse dürfen das Grundstück aber niemals verlassen.“