Vandalismus Explosion im Briefkasten

Unbekannte haben in Osterwieck einen Briefkasten zerstört. In diesem befanden sich auch Briefwahlunterlagen.

Von Mario Heinicke 21.05.2019, 04:00

Osterwieck  l Der Briefkasten der Deutschen Post in der Osterwiecker Florian-Geyer-Straße ist von Unbekannten durch Pyrotechnik zerstört worden. In der Nacht zum Montag gegen 0.30 Uhr ereignete sich die Tat, mutmaßlich durch „Polen-Böller“ ausgelöst, wie Sven Reulecke, Osterwiecker Regionalbereichsbeamter der Polizei, angesichts des Ausmaßes der Zerstörung sagte.

Die Briefe aus dem Postkasten lagen im Umkreis verstreut. Darunter augenscheinlich fünf bis sechs Briefe mit Unterlagen der Kommunal- beziehungsweise Europawahlen am 26. Mai von Bürgern, die an der Briefwahl teilnehmen wollen. Diese Briefe wurden, wie Polizeisprecher Uwe Becker mitteilte, an einen Mitarbeiter der Post zwecks Weiterleitung an den Landkreis Harz übergeben.

Es ist nicht der erste Fall von Vandalismus in dieser Form am Briefkasten in der Florian-Geyer-Straße. Die Bewohner dieses Wohnviertels werden nun vorübergehend ohne Briefkasten auskommen müssen. „Eine Reparatur ist aufgrund der intensiven Beschädigungen nicht mehr möglich“, berichtete Anke Blenn, Pressesprecherin der Deutschen Post. Das Unternehmen werde am selben Standort „so zeitnah wie möglich“ einen neuen Briefkasten aufstellen.

Sie merkte an, dass damit erhebliche Kosten verbunden seien, die sich im Bereich von mehreren hundert Euro bewegen. „Jeder Fall von Vandalismus wird von uns zur Anzeige gebracht und damit auch strafrechtlich verfolgt.“

Und die Zerstörungswut wird vom Gesetz keineswegs als „Dummer-Jungen-Streich“ abgetan. Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck handele es sich um eine Sachbeschädigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, wofür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden könnten.

„Die im Kasten befindlichen Sendungen wurden sichergestellt und werden zeitnah gesichtet“, informierte Post-Sprecherin Blenn und gab weitere Erläuterungen, wie jetzt verfahren wird. Noch zustellbare Sendungen (bei denen Empfänger beziehungsweise Absender erkennbar sind) würden demnach mit einem erklärenden Anschreiben an Absender oder Empfänger verschickt.

Laut allgemeiner Geschäftsbedingungen hafte die Deutsche Post nicht für den Verlust oder die Beschädigungen normaler Briefsendungen. Nachvollziehbare Briefe mit Zusatzleistungen seien aber versichert. So hafte die Post beispielsweise bei Einschreiben in Höhe von 25 Euro beziehungsweise 20 Euro (Einwurf-Einschreiben).

Blenn: „Wenn Kunden am Wochenende solche Briefe in den betreffenden Briefkasten eingeworfen haben und die Sendungen nicht innerhalb einer Frist von wenigen Tagen die Empfänger erreichen, möchten wir die Absender bitten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Dies ist die Voraussetzung für die Klärung möglicher Haftungsansprüche.“

Aber wie steht um die Wahlen und deren Ergebnisse? Die örtliche Wahlleiterin Kristin Kaaden berichtete, solch einen Fall habe es in Osterwieck in der Vergangenheit noch nicht gegeben. Sollte sich der Absender eines beschädigten Wahlscheins ermitteln lassen, werde man sich beim Betroffenen melden. Ist der Absender nicht zu ermitteln, könne er, auch wenn er sich selbst melden sollte, aus Gründen der fehlenden Überprüfbarkeit keine zweite Chance erhalten, seine Stimme abzugeben.

Sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu tatverdächtigen Personen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon (0 39 41) 674-293, Nachforschungsaufträge sind hier möglich.