Wohnungsbrand 32-Jähriger legt Feuer

Bei einem Wohnungsbrand in Halberstadt sind am Dienstag zwei Menschen verletzt worden. Die Polizei ermittelt gegen einen 32-Jährigen.

Von Dennis Lotzmann 05.09.2017, 13:44

Halberstadt l Der 32-Jährige, der zusammen mit seinen Eltern in der Wohnung gelebt hat, stellte sich nach bisherigen Informationen kurz nach der Brandstiftung bei der Polizei und gestand die Tat. Der sofort alarmierten Feuerwehr gelang es, in die verqualmte Wohnung vorzudringen und die Eltern des Mannes aus dem abgeschlossenen Schlafzimmer zu retten. Die beiden kamen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen ins Klinikum, so ein Polizeisprecher. Weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses seien unverletzt geblieben.

Ob sich Lars Z. gegenüber den Ermittlern bereits zum Tatmotiv geäußert hat, ließen Polizeisprecher Uwe Becker und Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt offen. Informationen, wonach die dreiköpfige Familie seit Monaten Mietschulden angehäuft hatte und die Wohnung am Dienstag zwangsgeräumt werden sollte, wollten sie nicht kommentieren. Nach Informationen der Volksstimme soll das wohl das Motiv des 32-Jährigen gewesen sein.

Die Halberstädter Feuerwehr war mit insgesamt 17 Kameraden vor Ort. Da zunächst auch von mehreren Bewohnern in dem Mehrfamilienhaus die Rede war, waren mehrere Rettungswagen sowie Notarzt-Einsatzfahrzeuge zum Einsatzort beordert worden.

Der Brandort wurde von der Polizei beschlagnahmt. Spezialisierte Kriminaltechniker haben die Untersuchungen vor Ort aufgenommen und Spuren gesichert. Beamte des zuständigen Fachkommissariats der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord haben die weiteren Ermittlungen übernommen.

Am Nachmittag erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Lars Z. Haftbefehl wegen zweifachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung. „Egal, was die Motivation für die Brandstiftung war – wer Personen einsperrt und dann Feuer legt, handelt ganz klar mit Heimtücke und erfüllt ein Mordmerkmal“, so Oberstaatsanwalt Roggenbuck. Dem mittlerweile inhaftierten Tatverdächtigen drohe bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.