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Zebrastreifen Sicherheitsrisiko für Fußgänger

Tausende Fahrzeuge rollen täglich über die Magdeburger Straße in Halberstadt. Eine gefährliche Situation für Fußgänger.

Von Jörg Endries 16.05.2019, 04:00

Halberstadt l An einer der Hauptverkehrsadern Halberstadts, der 520 Meter langen Magdeburger Straße zwischen der Kreuzung zur Schützenstraße und der Wehrstedter Brücke, besteht für Fußgänger ein Sicherheitsrisiko, warnt Klaus Mansfeldt. Der Diplom-Rechtspfleger, der im Amtsgericht Halberstadt tätig ist, fordert für die Bundesstraße auf Höhe der dort ansässigen Supermärkte einen Zebrastreifen, damit die Fußgänger sicher über die vielbefahrene Straße gelangen.

„Wochentags bewegen sich viele Fußgänger auf der Achse Gerichtsstraße-Eike-von-Repgow-Straße in oder aus Richtung Magdeburger Straße. Darunter viele Schüler und ältere Menschen. Sie alle queren die Bundesstraße auf Höhe der Märkte. Außer einer kleinen Verkehrsinsel gibt es an der einer Autobahn ähnlichen Straße nichts zum sicheren Überqueren“, sagt Klaus Mansfeldt. Aus seiner Sicht sei das sehr gefährlich und unverantwortlich. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung hätten Fußgänger kaum eine Chance über die Straße zu gelangen. Eine Lücke in den Fahrzeugkolonnen zu finden, sei ein Lotteriespiel.

„Das ist abartig, die Leute stehen an der Magdeburger Straße und kein Fahrzeug hält an. Die Ampel an der Kreuzung Schützenstraße ist viel zu weit weg.“ Daher sei diese Straßenquerung unattraktiv für die Fußgänger, die aus Richtung Repgow-Straße kommen. Die Leute würden immer den ­kürzesten Weg wählen. Und der sei in diesem Fall sehr gefährlich. „Ich fordere daher, dort einen Zebrastreifen und eine entsprechende ­Ausschilderung“, so Klaus Mansfeldt.

„Ein Fußgängerüberweg ist im Verlauf der Magdeburger Straße zwischen dem Knoten Schützenstraße und der Wehrstedter Brücke nicht vorgesehen und war zuvor auch nicht vorhanden“, informiert Stefan Hörold, Regionalbereichsleiter der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich West. Im Zuge der Bundesstraße B81 (Magdeburger Straße) könne für den Fußgängerverkehr von einem differenzierten Wegemuster ausgegangen werden, das vorrangig durch den Einkaufsverkehr bestimmt wird. Fußgängerüberwege sind „Verkehrszeichen“, die von den Straßenverkehrsbehörden rechtlich angeordnet werden müssen, so der Behördenleiter. Die erforderlichen verkehrlichen Forderungen (z. B. „gebündeltes“ Fußgängeraufkommen, Mindestfußgängerzahlen) würden aus seiner Sicht in der Magdeburger Straße nicht vorliegen.

„Die Straßenbauverwaltung hat zur sicheren Querung der Bundesstraße für Fußgänger vier Verkehrsinseln gebaut, die als sogenannte Querungshilfen dienen und sicheres Queren ermöglichen und unterstützen sollen“, sagt Stefan Hörold. Diese Inseln würden nur etwa jeweils 100 Meter auseinanderliegen und bieten somit in entsprechenden Abständen die Möglichkeit des sicheren Querens der Straße. Am Knoten Schützenstraße befindet sich darüber hinaus eine Lichtsignalanlage, sodass für den unsicheren Fußgänger dort ein sicher Übergang möglich sei.