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Brennordnung Gartenfeuer im Herbst fraglich

Mitte März dürfen wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Ob es eine zweite Brennzeit im Herbst gibt, ist fraglich.

Von Ivar Lüthe 03.03.2016, 16:51

Haldensleben l In der Zeit vom 15. bis zum 31. März sind im Landkreis Börde wieder Gartenfeuer erlaubt. Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 16 Uhr können trockene, holzige oder verholzte Pflanzen sowie durch Schädlinge befallene Pflanzenteile verbrannt werden. Ausgenommen sind der Karfreitag, 25. März, und der Ostermontag, 28. März, sowie die Sonntage.

„Wer verbrennt, der muss Rauch- und Geruchsbelästigungen vermeiden. Auf Nachbarn, schutzwürdige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser ist zwingend Rücksicht zu nehmen. Neben der Beachtung von Windrichtung und Windstärke muss zum Beispiel auch die Verbrennung feuchter Abfälle unterbleiben“, so Kreis-Pressesprecher Uwe Baumgart.

Ob es im Herbst eine zweite Brennzeit geben wird, ist momentan fraglich. Landrat Hans Walker (CDU) sagte am Mittwoch im Kreistag, es werde weiter daran gearbeitet, die Brennordnung zu verändern. „Wir können das nicht beibehalten und müssen nach Alternativen suchen“, so Walker. Demnach ist damit zu rechnen, dass das Verbrennen künftig grundsätzlich verboten wird.

Die Kreisverwaltung wirbt seit langem dafür zu kompostieren oder den Grünschnitt entsorgen zu lassen.