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Aus dem Gericht Haldensleberin beleidigt Polizisten

Weil sie betrunken Polizisten beleidigt hat, stand eine 32-Jährige aus Haldensleben vor Gericht. Sie bekam eine Geldstrafe.

Von Roswitha Franz 12.04.2016, 10:25

Haldensleben l Wegen Beleidigung musste sich jetzt eine 32-jährige Haldensleberin vor dem Amtsgericht in Haldensleben verantworten. Der Vorwurf: Am 13. November 2015 gegen 23.45 Uhr wurde die Polizei wegen ruhestörenden Lärms zu einem Wohnhaus am Holzmarkt gerufen. Eine Zeugin hatte der Polizei telefonisch mitgeteilt, dass sich auf der Straße drei Personen im Beisein von vier kleinen Kindern lautstark streiten. Vor Ort trafen die Beamten auf die betrunkene Kindesmutter und zwei Männer mit Bierflaschen in der Hand.

Anstatt nun nach Aufforderung wie die Männer den Heimweg anzutreten, weigerte sich die Frau und beleidigte die Beamten mit „Ihr Bullen, Fo..., verpisst euch ihr Arschlöcher!“. Als sie sich nach den wüsten Beschimpfungen nicht ausweisen wollte, brachten sie die Ordnungshüter zu Boden, fanden ihren Ausweis und folgten der keifenden Frau mit den völlig aufgelösten Kindern bis vor ihre Haustür.

In der Verhandlung bestritt sie die angeklagten Äußerungen bis zum Schluss. Nach ihren Angaben hatte sie mit den Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren an jenem Novemberabend gegen 19 Uhr ihren Noch-Ehemann in dessen Wohnung besucht. Mit einem weiteren Paar habe man fröhlich gefeiert und gezecht – und kurz vor Mitternacht hätte sie mit etwa zehn Büchsen Bier intus mit ihren Kindern das Haus verlassen.

Auf der Straße sei sie von zwei Männern angepöbelt und beleidigt worden und habe sich ganz normal mit ihnen unterhalten. An wüste Beschimpfungen gegenüber den Beamten könne sie sich nicht erinnern, „ich habe die ganze Aktion überhaupt nicht verstanden“, so die Angeklagte.

Zwei Polizisten jedoch widerlegten ihre Unschuldsbeteuerungen. Nach ihren Aussagen widersetzte sich die Frau äußerst aggressiv den polizeilichen Maßnahmen und pöbelte weiter bis vor ihre Haustür. Vor allem sei es den Beamten um die bei der Kälte leicht bekleideten und weinenden Kinder zu so später Stunde gegangen. „Hätte die Frau wie die beiden Männer den Ort gleich verlassen, wäre alles in Ordnung gewesen“, so ein Zeuge.

Die arbeitslose 32-Jährige ist mit zwölf Vorverurteilungen seit 2005 vor allem wegen Betrugshandlungen kein unbeschriebenes Blatt und verbüßte mehrere Haftstrafen. Zuletzt wurde sie im September 2015 auf Bewährung aus der Haft entlassen.

Das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 700 Euro – 70 Tagessätzen a 10 Euro – wegen Beleidigung.