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Stadtrat  Henke pocht auf kommunales Gesetz

Haldensleber Stadtratchef kritisiert gleichzeitige Ratsmitgliedschaft und Rathausjob. Bürgermeisterin Regina Blenkle sieht kein Problem.

Von Marita Bullmann 20.04.2016, 01:01

Haldensleben l Er habe der Volksstimme entnehmen müssen, dass jetzt ein Stadtrat in der Stadtverwaltung angestellt sei, erklärte Guido Henke (Die Linke), Vorsitzender des Stadtrats, zu Beginn der Beratung. Laut Kommunalverfassungsgesetz sei das ein Hinderungsgrund für das politische Amt. Die Regelung sei eindeutig. Laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können hauptamtlich Beschäftigte in einer Gemeinde nicht gleichzeitig Gemeinderäte derselben Gemeinde sein. Guido Henke bezog sich dabei auf den Stadtrat Reinhard Schreiber (Bürgerfraktion).

Der Mitarbeiter oder die Dienstvorgesetzte, die Leiterin der Verwaltung, hätte das unverzüglich anzeigen müssen, erklärte Henke. Offensichtlich konnte dieser Fakt nicht mehr in die Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung aufgenommen werden, stellte er fest. Die Anstellung sei zum 1. April erfolgt. Henke wollte von Bürgermeisterin Regina Blenkle wissen, wann die Entscheidung über die Anstellung gefallen sei. Sie könne nicht sagen, wann die Entscheidung getroffen wurde, da müsse man nachsehen, entgegnete die Bürgermeisterin.

Henke berichtete, dass er mit der Kommunalaufsicht gesprochen habe, da die Gefahr bestünde, dass die Ratssitzung wegen dieser Interessenkollision wiederholt werden müsste. Er sprach von einem deutlichen Pflichtverstoß von Reinhard Schreiber und der Bürgermeisterin, da keine Entscheidung getroffen worden sei. Reinhard Schreiber war allerdings für die Stadtratssitzung am Donnerstag entschuldigt, so dass er ohnehin in der Sitzung nicht abstimmen konnte. Daher gäbe es in diesem Fall keinen Konflikt.

Sie vertrete einen anderen Standpunkt, entgegnete Bürgermeisterin Regina Blenkle, sie habe eine andere rechtliche Auskunft bekommen. Außerdem könne sie „nicht für Herrn Schreiber sprechen“.

Guido Henke wandte ein, sie sei von der Kommunalaufsicht gebeten worden, zu der Sache Stellung zu nehmen. Sie habe am Tag der Ratssitzung geantwortet, erklärte Regina Blenkle. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht noch aus. Die Bürgermeisterin wurde gefragt, wer die Rechtsauskunft erteilt hatte. Der benannte Rechtsanwalt war dem Stadtrat unbekannt.

Im Verlauf der Ratssitzung stellte Martin Feuckert (Die Linke) die Anfrage, welche Rechtsanwaltskosten 2015/16 bisher schon entstanden sind. Neben dem zuvor von der Bürgermeisterin benannten Rechtsanwalt sei sonst immer ein anderer Rechtsanwalt genannt worden.

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss habe dieselbe Anfrage auch gestellt, ergänzte Mario Schumacher (CDU). Das Rechnungsprüfungsamt werde das kurzfristig ermitteln. Ralf Neuzerling (FDP) setzte nach, dass neben diesen Kosten doch auch die Kosten für 2014/15, also vor dem Amtsantritt der Bürgermeisterin, ermittelt werden sollten.