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Tödlicher Unfall Geldstrafe für den Verursacher

Der Verursacher eines tödlichen Lkw-Unfall auf der B 71 bei Wedringen ist verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe zahlen.

Von Roswitha Franz 03.11.2016, 10:00

Haldensleben l Der tragische Unfall hatte sich am 2. März 2015 gegen 16.50 Uhr auf der Bundesstraße 71 zwischen Groß Ammensleben und Wedringen ereignet. Ein mit Weizen beladener Sattelzug war mit 78 Stundenkilometern nach rechts auf den unbefestigten Seitenstreifen abgekommen, beim Gegenlenken des Fahrers ins Schlingern geraten und quer über die Straße geschleudert. Ein entgegenkommender und stark bremsender Lkw kam nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und prallte mit 28 Stundenkilometern gegen den umgekippten Auflieger. Während sich der Unfallverursacher unverletzt durch die Beifahrertür der Zugmaschine befreien konnte, starb der 50-jährige Lkw-Fahrer noch am Unfallort.

Dem 54-jährigen Unfallverursacher wurde nun vorgeworfen, durch Unaufmerksamkeit und zu hohe Geschwindigkeit mit dem Gespann auf den rechten Seitenstreifen gerutscht zu sein und in der Folge den Tod eines Mannes verursacht zu haben. Der Angeklagte war geständig und gab an, dass er nach einer leichten Linkskurve bei Tageslicht vom Gegenverkehr geblendet worden und dadurch von der Fahrbahn abgekommen sei. „Als ich nach links auf die Straße lenkte, ging alles so schnell, das Gespann kam ins Schlingern und kippte um“, sagte der 54-Jährige vor Gericht aus. Mehrere Zeugen jedoch konnten ein grelles Licht als mögliche Ursache für das Abrutschen des Gespanns nicht bestätigen.

Nach Einschätzung eines Sachverständigen hätte der Angeklagte bei Einhaltung der erlaubten 60 Kilometer pro Stunde auf dieser Strecke die Gefahr des Abkommens des Zuges auf den Seitenstreifen frühzeitig visuell erkennen können. Auch wäre das Gespann nach einer sofort eingeleiteten Vollbremsung nicht umgekippt und nicht so weit über die Fahrbahn geschleudert. Bei rechtzeitiger Reaktion des Fahrers also sei der Unfall vermeidbar gewesen und es habe sich hier eindeutig um einen Fahrfehler gehandelt. „Die Entscheidung in derartigen Situationen heißt immer bremsen oder lenken, und die meisten Fahrer hätten wie der Angeklagte auch gelenkt“, so der Gutachter.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den nicht vorbestraften Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4050 Euro. Staatsanwalt und Verteidigerin hatten 4500 beziehungsweise 2700 Euro Geldstrafe beantragt.