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Urteil 45-jähriger schlägt Ehefrau

Ein 45-Jähriger ist vom Amtsgericht Haldensleben wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Roswitha Franz 28.06.2017, 11:13

Haldensleben l Körperverletzungen ziehen sich wie ein roter Faden durch das Strafregister eines 45-jährigen Haldenslebers. Auch seine Ehefrau bekam die Gewaltausbrüche des Gatten zu spüren, für die er sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Haldensleben verantworten musste.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frau nach einem Grillabend am 22. Mai 2016 in der Wohnung mehrfach ins Gesicht geschlagen und von hinten mit dem rechten Unterarm den Hals zugedrückt zu haben. Nachdem sich die 36-Jährige nach ihrem Sturz bis zur Couch geschleppt habe, hätte er sie erneut geschlagen und gewürgt und gedroht, sie mit dem „Todesgriff“ umzubringen. Die inzwischen vom Mann geschiedene Geschädigte erlitt eine blutunterlaufene aufgeplatzte Lippe sowie schmerzhafte Verletzungen im Kopf-, Hals- und Armbereich. Zur Tatzeit hatte der Angeklagte 2,4 Promille Alkohol im Blut.

Zu den Vorwürfen erklärte er emotionslos vor Gericht: „Ich kann mich an den Abend nicht mehr erinnern, es könnte aber alles so gewesen sein.“ Während die heutige Ex- Ehefrau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, bestätigten Zeugen die Vorwürfe in vollem Umfang. Auch die zweite Anklage wurde dem schlagkräftigen Mann durch Zeugenaussagen bewiesen.

Danach kam er am 23. Juli 2016 gegen 6.15 Uhr von der Nachtschicht nach Hause, als sich auf der Straße eine Nachbarin lauthals mit ihrem Ex stritt. Seine Frage aus dem geöffneten Fenster, ob er ihr helfen solle, verneinte die Frau. Dennoch rannte der Angeklagte nach unten ,schlug auf den Ex ein und verpasste ihm eine Kopfnuss. Der 35-jährige Geschädigte erlitt einen Nasenbeinbruch, wochenlange starke Schmerzen und hat bis heute Atemprobleme. Vier Tage nach dem Vorfall hatte der Angeklagte versucht, die Nachbarin zur Falschaussage bei der Polizei zu nötigen und gedroht: „Sonst kriegst du Ärger!“

Der Angeklagte blieb in seinen Einlassungen bis zum Schluss bei der Version, dass er den Angriff des anderen nur abgewehrt habe, der hätte ihm zuerst eine Kopfnuss verpasst und sich dadurch selbst verletzt.

Einige Zeugen beschrieben den 45-Jährigen mit seinem Alkoholproblem im nüchternen Zustand als friedfertig, nur im Suff werde er stets aggressiv.

Nach 17 Vorverurteilungen mit Geld- und Bewährungsstrafen verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Der in Lohn und Brot stehende Mann hat sich einem Bewährungshelfer zu unterstellen und einer ambulanten Alkoholtherapie zu unterziehen.

Das Urteil ist rechtskräftig.