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Abfallentsorgung Aus drei soll eins werden

Die Abfallentsorgung im Landkreis Börde soll neu organisiert werden. Favorisiert wird eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Von Ivar Lüthe 18.05.2016, 01:01

Haldensleben l Seit Jahren schon wird um eine Neuorganisation der Abfallentsorgung gerungen. Die derzeitige Konstellation mit dem kreislichen Eigenbetrieb und den Abfallentsorgungsgesellschaften Bördekreis Wanzleben (AEW) und „Untere Ohre“ (AEG) rührt noch aus der Kreisgebietsreform 2007 her – und ist aus Sicht des Landkreises in dieser Form „nicht optimal“. Das belegt auch ein Gutachten, das im Auftrag des Landkreises erstellt wurde.

Nachdem der Kreistag im März den Beschluss gefasst hatte, dass die Abfallentsorgung nicht privatisiert werden soll, hat sich nun ein weiteres Gutachten mit verschiedenen kommunalen Organisationsformen auseinandergesetzt. Dieses Gutachten wurde auf einer gemeinsamen Sitzung von Abfallausschuss und Umwelt- und Wirtschaftsausschuss vorgestellt.

Drei mögliche Varianten wurden hier beleuchtet und mit Vor- und Nachteilen gegenüber gestellt: 1. Die beiden Entsorgungsgesellschaften werden in den Eigenbetrieb übertragen. Fazit des Gutachtens: Dies wäre ein geeignetes Modell, um wirtschaftlicher zu werden.

2. Es wird eine Eigengesellschaft gegründet. AEW und AEG verschmelzen zu einer GmbH, der Eigenbetrieb bleibt daneben bestehen, da die neue Gesellschaft keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen kann, also keine Gebühren erheben darf. Fazit des Gutachtens: Auch ein gangbarer Weg, um wirtschaftlicher zu arbeiten.

3. Es wird eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. AEW und AEG verschmelzen und gehen in den Eigenbetrieb über. Der Eigenbetrieb gründet dann die AöR.

Unter dem Strich kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass zunächst alle drei Modelle grundsätzlich geeignet sind, alle Aufgaben der Abfallentsorgung zu erfüllen. Aufgrund der steuerlichen Aspekte haben der Eigenbetrieb und die AöR gegenüber der Eigengesellschaft erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Laut Gutachter hat die AöR am Ende die Nase vorn. Denn sie verbinde die Vorteile einer öffentlichen Rechtsform mit den Strukturen eines Unternehmens, sei somit flexibler, biete kurze Entscheidungswege. Der Einfluss des Landkreises bleibe trotz allem hoch. Denn im Verwaltungsrat der AöR würden Mitglieder des Kreistages sitzen.

Geplant ist die Neuorganisation zum 1. Januar 2017. Klaus Mewes (FUWG) sieht diesen Zeitplan sehr kritisch. Er glaubt nicht, dass dieser Termin zu halten sein wird. Gleiche Bedenken hatten auch andere Ausschussmitglieder. Laut Gutachter sei der Zeitplan zwar „sportlich, aber realisierbar“, wenn alle nötigen Beratungen und Beschlüsse jetzt zügig vorangetrieben werden würden.Ansonsten sei es auch möglich, die AöR zum 30. Juni 2017 zu gründen.

Martin Stichnoth (CDU) interessierte, inwieweit sich die Neuorganisation auf die Gebühren auswirke. Dem Bürger sei es recht gleich, in welcher Rechtsform die Abfallentsorgung organisiert sei. „Wichtig ist den Bürgern, dass die Tonnen abgeholt werden und wieviel sie dafür zu bezahlen haben“, so der Wolmirstedter. Laut Gutachter könnten die steuerlichen Vorteile „positive Auswirkungen auf die Gebühren“ haben, wie er sagte.

Die Neuorganisation der Abfallentsorgung in einer AöR soll zudem auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Mitarbeiter haben. Das hatte vor allem Frank Senkel (Grüne) interessiert.

Abfallausschuss sowie Umwelt- und Wirtschaftsausschuss favorisierten die Gründung der AöR. Zur Sitzung des Kreisausschusses _ heute um 15 Uhr im Landratsamt – soll das Gutachterbüro nun einen Zeitplan vorlegen, welche Schritte als nächste gegangen werden müssen, um den Termin 1. Januar 2017 einhalten zu können. Letztlich muss der Kreistag über die Neuorganisation beschließen.