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Amtsgericht Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung

Ein 32-Jähriger ist wegen der Vergewaltigung seiner Lebensgefährtin verurteilt worden. Er bekam eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Von Roswitha Franz 26.10.2015, 11:01

Haldensleben l Ein junger Mann musste sich jetzt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Haldensleben verantworten. Er soll in der Nacht zum 7. September 2014 seine Lebensgefährtin vergewaltigt haben. In der Hauptverhandlung bestritt der 32-Jährige den Vorwurf und beteuerte: „Da war nichts!“. Nach seinen Angaben war er am Vorabend gegen 19.30 Uhr auf der Couch eingeschlafen und am nächsten Morgen im Bett aufgewacht.

Zwei Tage danach habe er das Handy der Frau zum Auswerten mitgenommen, weil er vermutete, dass sie ein Verhältnis mit seinem Kumpel hatte. „Sie hat mich angezeigt, weil sie mich für den anderen aus der Wohnung haben wollte“, ist sich der 32-Jährige sicher. Seine Ex-Gefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder sagte als Zeugin und Nebenklägerin aus, dass sie am Tatabend gegen 22 Uhr ins Bett ging. Der Angeklagte sei kurz danach ins Schlafzimmer gekommen und habe Sex gewollt. Nachdem sie ihn mehrfach körperlich und verbal abgewehrt habe, hätte er sie an den Armen gepackt, seinen Willen durchgesetzt und wäre dann neben ihr eingeschlafen. Am Vormittag habe sie ihn mit dem Übergriff konfrontiert, ihn aufgefordert, sofort auszuziehen und versprochen: „Dann erstatte ich auch keine Anzeige!“

Zwei Tage später dann habe er die Wohnung für immer verlassen. Und nur weil er ihr Handy und ihr Auto mitnahm, habe sie ihn wegen des Übergriffes angezeigt, so die 28-Jährige. Bei der ärztlichen Untersuchung wurden Schwellungen und Hämatome an ihren Armen und dem Körper festgestellt. Nach Aussagen der Zeugin hatte ihr Ex damals masive Alkohol- und Drogenprobleme, sei aber „clean“ ein liebevoller Mensch und Vater gewesen. Und sein Kumpel habe sich nach der Vergewaltigung lediglich um sie gekümmert, „doch Sex war da noch nicht“.

Das Gericht war überzeugt von der glaubhaften Aussage der Zeugin. Das Urteil lautete: Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Vergewaltigung, Kosten des Verfahrens und der Nebenklägervertreterin sowie 150 Sozialstunden. Wenn der Mann die Wohnung gleich verlassen hätte, wäre es auch nicht zur Anzeige gekommen, hieß es. Auch sei es verboten, anderer Leute Handys zum Auswerten von Nachrichten mitzunehmen. Dem arbeitslosen 32-Jährigen wurde empfohlen, sich aufgrund seiner ungefestigten labilen Persönlichkeit psychologische Hilfe zu suchen.