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Amtsgericht Fahrlässigkeit kostet Burgstaller 2700 Euro

Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist ein 49-Jähriger aus der Gemeinde Burgstall vom Amtsgericht Haldensleben zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Von Jens Kusian 26.08.2020, 01:01

Haldensleben l Enrico W. soll laut Staatsanwaltschaft am 30. Dezember 2018 im betrunkenen Zustand seine Lebenspartnerin Kerstin E. derart getreten haben, dass sie einen Rippenbruch, Hämatome und eine Platzwunde am Kopf erlitt. Dies bestritt der Angeklagte jedoch: „Es ist richtig, dass ich besoffen war. Aber ich habe meine Partnerin nicht geschlagen und nicht getreten.“

Er sei gegen Mittag von einer Geburtstagsfeier nach Hause gekommen und wollte auf dem Sofa seinen Rausch ausschlafen, erzählte Enrico W. Doch das ständig piepende Handy seiner Partnerin habe ihn so sehr genervt, dass er es ihr wegnahm und damit in den Schuppen ging. „Als ich zurückkam, lag meine Frau auf dem Boden“, so der Angeklagte weiter.

Kerstin E. bestätigte diese Aussage zum Teil. Allerdings habe es auf dem Steintritt ein kleines Gerangel mit ihrem Partner gegeben. „Ich wollte das Handy wiederhaben und dabei hat er mich abgewehrt. Ich bin dann irgendwie ausgerutscht und gestürzt“, erzählte sie. An einen absichtlichen Schlag, Stoß oder gar Tritt konnte sie sich nicht erinnern. „Ich weiß überhaupt nicht, was genau passiert ist“, sagt sie vor Gericht.

Sowohl der Angeklagte als auch seine Partnerin beschrieben ihr Zusammenleben als harmonisch. Probleme gebe es in der Beziehung wie überall anders auch, aber nichts dramatisches, sagte der Angeklagte. Er und Kerstin E. leben nach wie vor zusammen und haben sich im Sommer 2019 verlobt.

Aufgrund der Aussage von Kerstin E. sah die Richterin den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als nicht mehr gegeben an. „Es könnte eher auf fahrlässige Körperverletzung hinauslaufen“, meinte sie. Ähnlich sah es auch der Staatsanwalt. „Der Vorwurf hat sich nur teilweise bestätigt“, sah auch er in diesem Fall eher Fahrlässigkeit anstatt Vorsatz.

Das Gericht verurteilte Enrico W. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 45 Euro. Unberücksichtigt ließ die Richterin dabei das recht umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten. Die Richterin begründete das damit, dass er sich in den vergangenen zwölf Jahren nichts mehr hat zu schulden kommen lassen.