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Anwohnerärger Fischerufer seit Monaten gesperrt

Seit mehr als vier Monaten ist das Fischerufer in Hundisburg gesperrt. Die Anwohner sind verärgert, eine Lösung aber ist nicht in Sicht.

Von Jens Kusian 15.05.2016, 11:00

Hundisburg l Fritz Seidel ist sauer. Seit Monaten ist das Fischerufer in Hundisburg gesperrt – weil ein angrenzendes Stallgebäude einsturzgefährdet ist. Nun ist Fritz Seidel nicht unbedingt auf die Straße Fischerufer angewiesen. Doch es gehe ihm ums Prinzip, meint er.

Er wurde beim Ausbau des Fischerufers nämlich von der Stadt zur Kasse gebeten. Dagegen hatte Seidel damals Widerspruch eingelegt, weil er das Fischerufer gar nicht nutzen kann. Seine Grundstückszufahrt liegt an der Schulstraße. „Dieser Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja einen großen Vorteil hätte, nun auf mein Grundstück zu kommen“, ärgert er sich. Ebenso wie weitere Anlieger zahlte er zähneknirschend.

„Damals war die Stadt schnell bei der Kassierung der Straßenausbaubeiträge. Nun aber fühlen wir uns im Stich gelassen. Den angeblichen Nutzen, den wir von der Straße hätten, haben wir nun seit mehr als vier Monaten nicht mehr. Wir haben mehrere Anfragen an das Bauamt und an das Ordnungsamt der Stadt gestellt. Eine klare Antwort haben wir aber nicht bekommen. Wir möchten aber schon gern wissen, wann die Sperrung wieder aufgehoben wird“, so Fritz Seidel weiter.

Die Situation am Fischerufer sei der Stadt bekannt, bestätigt Stadtpressesprecher Lutz Zimmermann. „Da uns die Nachfragen der Bürger ja erreichen, fragt das Rechts- und Ordnungsamt regelmäßig den Stand bei Bauordnungsamt des Landkreises ab“, erklärt Zimmermann. Denn zuständig ist in diesem Fall der Landkreis und nicht die Stadt Haldensleben.

„Der Landkreis hält die Sperrung nach wie vor für erforderlich, da nach einem Brand der Dachstuhl des Gebäudes einstürzen könnte. Der Eigentümer ist durch Zwangsgeldandrohung aufgefordert worden, die lose aufliegenden Ziegel zu beseitigen, Traufsteine abzunehmen und den restlichen Dachstuhl zu beseitigen“, macht Zimmermann deutlich.

Das würde der Landkreis kontrollieren. „Sollte nichts gemacht worden sein, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Zwangsgelder können beliebig oft angedroht und festgesetzt werden“, nennt der Pressesprecher den Handlungsspielraum. Eine Ersatzvornahme sei seines Wissens nach vom Landkreis aber nicht geplant. „Der Eigentümer hat sich bislang überhaupt nicht mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt“, gibt Zimmermann seine aktuelle Information aus der Kreisverwaltung weiter.