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Bürgerinitiative Petition zur Abwahl von Bürgermeistern

Die Bürgerinitiative "Brennpunkt Haldensleben" hat eine Petition im Landtag eingereicht. Es geht um die Hürden der Bürgermeisterabwahl.

Von Ivar Lüthe 04.08.2016, 11:50

Magdeburg/Haldensleben l Die Bürgerinitiative (BI) "Brennpunkt Haldensleben" hat am Donnerstagmorgen im Landtag in Magdeburg eine Eilpetition zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. Es geht um den Paragraf 64, der die Abwahl von Bürgermeistern regelt. Die BI möchte, dass der entsprechende Paragraf um die Möglichkeit einer Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen einen Bürgermeister durch die Bürger einer Kommune (Bürgerbegehren) mit einem Quorum von 25 Prozent ihrer Wahlberechtigten erweitert wird.

Hintergrund der Petition sind die Querelen in Haldensleben. Die Bürgerinitiative kritisiert die Amtsführung der Haldensleber Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG). Die BI "Brennpunkt Haldensleben" hat sich aus den zuvor bereits bestehenden Bürgerinitiativen "B245n und Tunnel" sowie "Feuerwehr für Haldensleben" neu zusammengeschlossen. Beide BI hatten in der Vergangenheit bereits Aktionen und auch Demonstrationen zur geplanten Ortsumgehung für Haldensleben samt Tunnel sowie gegen den Ausschluss des Haldensleber Jugendfeuerwehrwartes Michael Deutschmann durch die Bürgermeisterin ins Leben gerufen. "Wir sind überzeugt davon, dass sich noch mehr Themen in Haldensleben ergeben werden, auf die man reagieren muss. Daher der Zusammenschluss beider Bürgerinitiativen unter dem neuen Namen", erklärte BI-Sprecherin Birgit Kolbe am Donnerstag in Magdeburg.

Die Eilpetition übergaben Vertreter der neuen BI an die CDU-Landtagsabgeordnete Gabriele Brakebusch, die Mitglied im Petitionsausschuss des Landtages ist. Sie versprach, die Petition "so schnell wie möglich an die Vorsitzende des Petitionsausschusses" weiterzuleiten. Wie lange die Bearbeitung der Petition dauern werde, vermochte sie nicht zu sagen. Da es sich hier um eine Petition handele, an deren Ende eine mögliche Gesetzesänderung stehe, werde es jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, schätzte sie ein.

Die Abwahl eines Bürgermeisters kann in Sachsen-Anhalt derzeit nur durch die Gemeindevertretung, etwa den Stadtrat, eingeleitet werden. Für die Einleitung ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Danach sind eine Dreiviertel-Mehrheit der Gemeindevertretung für den Beschluss nötig. Für die Abwahl des Bürgermeisters müssten dann 30 Prozent aller Wahlberechtigten der Kommune stimmen. Die Bürgerinititive möchte nun erreichen, dass bereits durch ein Bürgerbegehren die Abwahl eingeleitet werden kann. Dafür müssten 25 Prozent der Wahlbereichtigten der Kommune stimmen, für die Abwahl selbst bleibt es bei den 30 Prozent der Wahlbrechtigten. Die Haldensleber BI hat sich dabei an den Kommunalverfassungen anderer Bundesländer, wie etwa Brandenburg, orientiert.