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Demonstration Strafe für unangemeldeten Protest

Weil sie ihre Protestaktion nicht angemeldet haben, sollen Demons­tranten aus Althaldensleben Strafe bezahlen.

31.07.2020, 23:01

Haldensleben l Die Anwohner des Ostergrabens sind womöglich die letzten Haldensleber, die für ihre erneuerte Straße noch Ausbaubeiträge zahlen müssen. Als sie das im vergangenen Monat aus der Zeitung erfahren, sind viele aufgebracht. Als ein Landespolitiker dann noch ankündigt, die Kommune könnte den Plänen nach bald selbst entscheiden, ob sie ausstehende Beiträge noch erheben will, entschließen sich einige Anwohner zum Protest.

Am 18. Juni demonstrieren mehrere Dutzend Menschen vor der Kulturfabrik, während die Stadträte an ihnen vorbei zur ersten Sitzung nach der Coronapause eilen. Offiziell angemeldet ist der Protest nicht. Deswegen sollen einige Teilnehmer nun zahlen.

Kerstin Bruer ist eine von ihnen. Sie soll nun ein Verwarnungsgeld von 50 Euro bezahlen. So will es der Landkreis. In einem Schreiben des zuständigen Rechtsamts wird Bruer vorgeworfen, auf dem „Marktplatz“ gemeinsam „mit 18 weiteren Teilnehmern“ eine nicht angemeldete „öffentliche Versammlung“ gegen die Straßenausbaubeiträge abgehalten zu haben. Als „Beweismittel“ wird ein Foto der Volksstimme genannt, das nach der Stadtratssitzung in der Zeitung erschienen war. Auf dem Foto sind 19 Personen zu erkennen, darunter fünf Kinder. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen Teil der anwesenden Demonstranten.

Bruer lässt keinen Zweifel daran, dass sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen will. „Die sehen von mir keinen Cent“, sagt sie. Die Aktion mit Protestschild will sie lediglich als „Hinweis“ für die Stadträte verstanden wissen, nicht jedoch als Demonstration. Zudem werde in dem Schreiben der falsche Ort für die Zusammenkunft genannt. Die Anwohner hatten sich tatsächlich vor der Kulturfabrik getroffen, nicht auf dem Marktplatz.

Namen von Demonstranten hatte die Volksstimme in der Berichterstattung über die Protestaktion nicht genannt. Bruer sagt, sie könne nicht nachvollziehen, woher der Landkreis die Namen und Adressen einiger Teilnehmer habe. Von den 19 Personen auf dem Foto hätten ihrer Kenntnis nach fünf das Schreiben vom Landkreis erhalten.

Zu ihnen gehört auch Heiko Haensch. Er habe Widerspruch eingelegt, berichtet der Anwohner des Ostergrabens. Auch er verweist darauf, nicht am Marktplatz gewesen zu sein und dass es sich um keine Demonstration gehandelt habe. Ein anderer Anwohner des Ostergrabens, der zwar auf dem Foto der Volksstimme zu sehen ist, aber kein Schreiben bekommen hat, fühlt sich an Denunzianten in der DDR-Zeit erinnert. Er vermutet, ein Hinweisgeber habe dem Landkreis auch gleich einige Namen mitgeteilt.

Zahlen soll auch Heinrich Kleie. Der 80-Jährige wohnt im Dammühlenweg. Als er am Tag der Stadtratssitzung vom geplanten Protest erfahren habe, sei er aus Solidarität dazugekommen, obwohl er für die Erneuerung seiner Straße wohl nicht mehr wird zahlen müssen – die Abschaffung ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 angekündigt. Kleie betont, er habe spontan am Protest teilgenommen. Er verweist darauf, dass eine Anmeldepflicht bei Spontanversammlungen entfalle. Das Verwarnungsgeld wolle er deshalb nicht zahlen.

Dass es sich insgesamt um fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt, bestätigt Landkreis-Sprecher Uwe Baumgart. Zur Identifikation der Demo-Teilnehmer teilt er mit: „Die Empfänger der Bescheide wurden amtlich festgestellt.“ Baumgart verweist auf „laufende Verfahren“, weitere Auskünfte dazu könne er nicht geben.

Auf Nachfrage teilt der Landkreis-Sprecher außerdem mit, dass für eine Protestaktion im vergangenen Jahr, ebenfalls vor der Stadtratssitzung, ebenfalls mit Bildberichterstattung in der Volksstimme, auch keine Anmeldung vorlag. Ob Teilnehmer der Aktion Verwarngelder zahlen sollten, blieb gestern unklar. Dass der Landkreis nun wegen der Coronaregeln härter durchgreife, weist Baumgart zurück.