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Friedhof Gebühren steigen drastisch

Die Bewohner der Gemeinde Calvörde müssen sich auf höhere Friedhofsgebühren einstellen.

Von Anett Roisch 10.07.2015, 01:01

Calvörde l Die Einnahmen bei den Friedhofsgebühren decken in der Gemeinde Calvörde bei Weitem nicht die Ausgaben. Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen- Anhalt sind fu¨r die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebu¨hren zu erheben. Diese mu¨ssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden. Antje Jacobs, Leiterin des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Flechtingen, erklärte: „2011 haben wir uns bereits mit der Problematik befasst und den Bestand der Friedhöfe aufgenommen. Damals wurde die Festlegung getroffen, dass wir 2015 die neue Friedhofsgebührensatzung vorlegen. Die gesetzlichen Vorgaben, an die wir uns halten müssen, haben uns sehr gefordert.“

Regina Biermann, Mitarbeiterin der Verwaltung, die gemeinsam mit Martina Steege für die Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Flechtingen zuständig ist, betonte: „Es ist gesetzlich geregelt, dass der Friedhof keine soziale Einrichtung ist. Wir müssen generell die Friedhofsgebühren kalkulieren. Wir müssen jegliche Ausgaben auf dem Friedhof eins zu eins auf die Bürger umlegen.“ Gemeinsam ging Regina Biermann mit den Mitgliedern des Kultur- und Sozialausschusses Punkt für Punkt die Kalkulation durch. Mit der bereits beschlossenen Friedhofssatzung, die fu¨r alle Friedhöfe der Gemeinde gilt, wurde das Nutzungsrecht auf 20 Jahre festgelegt. Auch wird nach der Satzung nunmehr die Begradigung von Grabanlagen durch die Gemeinde angeboten. Die Beisetzungen von Urnen auf der anonymen Urnengemeinschaftsanlage werden ku¨nftig durch die Gemeinde erfolgen. Dies war bei der Kalkulation der Friedhofsgebu¨hren ebenfalls zu beru¨cksichtigen. Alle drei Jahre wird die Kalkulation erneuert.

Nach dem ersten Zahlenwerk würde der Neukauf eines Einzelgrabes 408 Euro und eines Doppelgrabes 909 Euro kosten. Ein Urneneinzelgrab würde mit 101 Euro und ein Urnendoppelgrab mit 230 Euro berechnet werden.

„Früher hat ein Doppelgrab auf dem Friedhof in Klüden 102 Euro gekostet. Jetzt sind es 909 Euro. Damals kostete eine Verlängerung der Liegezeit 2,92 Euro im Jahr. Jetzt sind es 45 Euro“, stellte Ottmar Schmicker fest und fragte, wie er den Bürgern diese drastische Erhöhung erklären soll. „Die Berechnungsgrundlagen sind nicht mit damals zu vergleichen. Jetzt werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen alle Kosten berechnet und umgelegt. Das ist der große Unterschied. Wir sind an die Gesetzlichkeiten gebunden“, erklärte Antje Jacobs.

Hubertus Nitzschke kritisierte, dass seiner Meinung nach die Abschreibungen der Trauerhallen zu hoch seien. Demnach würde die Nutzung der Trauerhallen nach der ersten Berechnung 150 Euro kostet. Nitzschke vermutet, dass die Bürger dann die Trauerhallen nicht mehr in Anspruch nehmen werden. Antje Jacobs versprach, dem Hinweis nachzugehen und zu prüfen, ob eine Änderung der Abschreibung gesetzlich möglich ist.

Regina Biermann hatte die Gebühren vom Calvörder Friedhof, der in Besitz der Kirchengemeinde ist, verglichen. Demnach kostet dort nach den Gebühren, die seit drei Jahren gelten, ein Einzelgrab 625 bis 700 Euro und ein Doppelgrab 1350 Euro. Die Nutzung der Trauerhalle ist mit 230 Euro festgeschrieben. Auch beim Blick auf die benachbarten Gemeinden lägen die Zahlen, die für die Gemeinde Calvörde vorgesehen sind, im Limit. „Die Friedhofsgebührensatzung wird auf kommunalrechtliche Füße gestellt. Es geht hier nicht um eine Haushaltssanierung, sondern um eine kostendeckende Kalkulation. Die Gebühren dürfen nicht - wie in der Vergangenheit - subventioniert werden. Es gibt keine Gewinne“, sagte Calvördes Bürgermeister Volkmar Schliephake (CDU) und ergänzte: „Es ist verdammt teuer. Aber wir haben wenig ermessen, diese Zahlen zu ändern. Im Vergleich zu anderen Gemeinden befinden wir uns in einem Niveau.“ Eine weitere Beratung zum Thema soll es im August geben. Regina Biermann bot an, Fragen zu den Gebu¨hren und Friedhofsangelegenheiten u¨ber die Zentrale der Verbandsgemeinde Flechtingen unter 039054/9860 zu beantworten.