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Gartenfeuer Brennzeit bis 7. November verlängert

Der Landkreis hat die Brennzeit verlängert. Gartenfeuer dürfen bis 7. November lodern.

Von Marita Bullmann 21.10.2015, 17:17

Haldensleben l Vereinzelt brennen beziehungsweise quiemen Gartenfeuer, denn nach der Brennordnung des Landkreises Börde dürfen vom 15. bis 30. Oktober Gartenabfälle verbrannt werden. Da die Nässe den Gartenabfällen aber beträchtlich zugesetzt hat, hat sich die untere Abfallbehörde des Landkreises entschlossen, die Brennperiode im Herbst um eine Woche, das heißt bis einschließlich 7. November, zu verlängern. Dies stelle einen vertretbaren Kompromiss zwischen Umweltschutz und der Absicht, „verbrennen zu müssen“ dar, teilt Dieter Torka, Fachdienstleiter Natur und Umwelt in der Kreisverwaltung, mit. Die Veröffentlichung werde im nächsten Amtsblatt erfolgen, so Dieter Torka.

Im Frühjahr 2013 hat die Kreisverwaltung die Brennzeit ebenfalls wegen Nässe verändert. Statt vom 15. bis 31. März durfte dann erst vom 4. bis 15. April verbrannt werden. Pflanzliche Abfälle sollten erst soweit abgetrocknet sein, dass sie mit möglichst geringer Rauchentwicklung verbrannt werden können. Verbrannt werden dürfen pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen auf Wohngrundstücken und in Kleingärten jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und sonnabends von 8 bis 16 Uhr.

Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Gartenabfälle, also trockene, holzige Pflanzen und verholzte, durch Schaderreger befallene Pflanzenteile, die nur durch Verbrennen effektiv beseitigt werden können. Leser hatten sich zur Brennordnung auch an die Volksstimme gewandt. Wolfgang Günther aus Oschersleben schrieb: „Wer seine Gartenabfälle kompostiert und/oder die Angebote der Abfallentsorgung des Landkreises nutzt, kann ganz auf das Verbrennen von Gartenabfällen verzichten. Es gibt die Möglichkeiten der Nutzung der Grünen Tonne, das kostenlose Abholen von Baumschnitt und da meistens nur geringe Mengen der Gartenabfälle von Schädlingen befallen sind, kann man diese über die Restmülltonne der Abfallentsorgung überlassen.“