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Geflügelpest Wildgans im Bördekreis betroffen

Eine im Landkreis Börde tot aufgefundene Wildgans wurde positiv auf Geflügelpest getestet. Die Kreisverwaltung legt einen Sperrbezirk fest.

06.03.2021, 00:00
ARCHIV - 08.01.2021, Niedersachsen, Garrel: Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk» steht an einer Straße im Landkreis Cloppenburg. Nach dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln dauerte es einige Wochen, bis das Virus auch in Nutztierställen in Niedersachsen nachgewiesen wurde. (zu dpa: «Noch kein Ende der Geflügelpest in Niedersachsen in Sicht») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
ARCHIV - 08.01.2021, Niedersachsen, Garrel: Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk» steht an einer Straße im Landkreis Cloppenburg. Nach dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln dauerte es einige Wochen, bis das Virus auch in Nutztierställen in Niedersachsen nachgewiesen wurde. (zu dpa: «Noch kein Ende der Geflügelpest in Niedersachsen in Sicht») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Landkreis Börde (hsh) l Um die Fundstelle der tot aufgefundenen Wildgans wurde im Radius von einem Kilometer ein Sperrbezirk errichtet. Diese Sperrzone schließt den Raum Bahnhof Dreileben/Drackenstedt ein. Zusätzlich besteht ein offizielles Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern, so die Mitteilung des Landkreises Börde. Das Beobachtungsgebiet umfasst die Ortschaft Dreileben der Stadt Wanzleben-Börde, die Ortschaften Drackenstedt und Druxberge der Verbandsgemeinde Obere Aller und die Ortschaft Bahnhof Ochtmersleben der Gemeinde Hohe Börde. In den Restriktionszonen sind Hausgeflügel und häuslich gehaltene Vögel anderer Arten in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Die Geflügelpest, auch unter dem Begriff Vogelgrippe bekannt, bedroht weite Teile des Landkreises Börde. Das Virus ist hochansteckend für Geflügel, in aller Regel endet eine Infektion tödlich für das Federvieh. Deshalb ist das Auftreten der Seuche meldepflichtig. Für Geflügelhalter mit Mastbetrieb aber auch Kleintierhalter von Hühnern, Gänsen, Enten und anderem Geflügel im Landkreis Börde besteht seit Wochen die Allgemeinverfügung. Unter der Stallpflicht ist zu verstehen, dass das Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf. Alternativ muss eine wirkungsvolle Schutzvorrichtung vorhanden sein, die den Haltungsbereich vor Kot-abgaben von Wildvögeln im Überflug schützt.