Gericht Gerangel mit der Polizei

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilt 57-Jährigen wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu Geldstrafe

Von Jens Kusian 23.10.2020, 01:01

Haldensleben l Ein Rumtopf mit Früchten ist einem 57-Jährigen zum Verhängnis geworden. Nach der „Verkostung“ war der Calvörder Ende des vergangenen Jahres mit dem Fahrrad nach Hause gefahren und einer Polizeistreife aufgefallen. Weil er aber weder seine Identität preisgeben und sich auch keinem Alkoholtest unterziehen wollte, sogar handgreiflich gegen einen Beamten geworden sein soll, stand er nun vor dem Haldensleber Amtsgericht.

Der Angeklagte Klaus L. wollte am Abend des 28. Dezembers 2019 eigentlich nur noch ins Bett. Doch den Heimweg trat er nach einem Umtrunk mit dem Fahrrad an. Einer Polizeistreife fiel die unsichere Fahrweise auf, daher stoppte sie den Mann vor dessen Haustür. Doch Klaus L. hatte keinen Ausweis bei sich, verweigerte einen Alkoholtest und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, in dem er auf sein Grundstück gehen wollte. Doch ein Polizist hielt ihn am Arm fest und es kam zu einem Gerangel. Dabei soll der Angeklagte dem Beamten einen Faustschlag versetzt und ihn gewürgt haben, heißt es in der Anklageschrift.

Anschließend habe sich Klaus L. in sein Haus begeben. Erst mit Hilfe der eingetroffenen Verstärkung konnte die Polizei den Mann in Gewahrsam nehmen. Beamte brachten ihn im Hausflur zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Vor Aufregung bekam der Angeklagte dabei keine Luft, so dass ein Rettungswagen angefordert wurde. Der brachte Klaus L. dann in ein Krankenhaus, wo auch eine Blutentnahme stattfand. Das Ergebnis: 2,21 Promille.

Dem Angeklagten selbst tat der Vorfall sehr leid. „Das ist ganz schön schiefgelaufen. Und ich kann es leider nicht rückgängig machen“, bedauerte er sein Verhalten. Er hatte sich tags darauf auch bei der Polizei für sein Verhalten entschuldigt.

Dass es zu einem Gerangel mit dem Polizisten kam, mochte er nicht bestreiten. An ein Würgen des Beamten konnte er sich aber nicht erinnern. Zwar bestätigte der Polizist, der als Zeuge geladen war, dass L. versucht haben soll, ihn zu würgen, doch Zeugen gab es dafür nicht.

Die Verteidigerin von L. erklärte dazu, dass der tätliche Angriff, der ihrem Mandanten vorgeworfen wurde, nicht geklärt werden konnte. „Ich sehe darin eher eine Abwehrhandlung. Ein Vorsatz ist nicht erkennbar“, sagte sie.

Dies sah der Richter ähnlich und verurteilte Klaus L. wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe. 120 Tagesätze zu je 70 Euro muss der Mann nun zahlen, zusätzlich sind ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Von einem Entzug der Fahrerlaubnis sah der Richter jedoch ab. Der Angeklagte hatte betont, dass er extra mit dem Fahrrad gefahren sei, um keinen anderen zu gefährden. „Aber mit solch einem Alkoholpegel im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist dennoch eine Gefährdung“, stellt der Richter klar.