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Gericht Mann treibt Geld mit Fäusten ein

Weil ihm ein ehemaliger Arbeitgeber für einen Umbau noch Geld schuldete, wählte ein Mann aus Barleben (Landkreis Börde) drastische Wege.

Von Theresa Schiffl 25.01.2021, 23:01

Haldensleben/Barleben l Auf eine Gerichtsverhandlung reagieren alle Menschen unterschiedlich. Einen Mann aus Barleben, der sich vor dem Amtsgericht in Haldensleben verantworten musste, stresste das ziemlich, was sich bei ihm in der Verhandlung mit einem aggressiven Verhalten äußerte.

Der Mann stand wegen versuchter räuberischer Erpressung vor Gericht. 2019 soll er der Anklageschrift zufolge von einem Mann Bargeld verlangt haben und zehnmal auf ihn eingeschlagen haben, als ihm dieser das Geld nicht geben wollte. Eine erste Verhandlung fand bereits im Juli vergangenen Jahres statt, musste aber unterbrochen werden, da Richter Heimo Petersen Zeugen befragen wollte.

Der 53-Jährige arbeitete in den Jahren 2012 und 2013 für den Geschädigten. Er stellte ihm für die Trockenbauarbeiten in dessen Haus eine Rechnung von ungefähr 5700 Euro. Als er mit seiner Frau und ihren Hunden 2019 spazieren gehen wollte, traf er bei der Fahrt zur Spazierstrecke auf den Angeklagten. Dieser bog in die gleiche Straße ein und der 53-Jährige stellte ihn kurze Zeit später zur Rede. Er fragte ihn „Na und?“, erinnerte er sich. Der 39-Jährige habe gewusst, dass es um die ausstehenden 1000 Euro der Rechnung ging.

Schließlich habe der jüngere Mann gesagt, dass er kein Geld mehr bekommen werde. „Ich habe dann auf sein Auto geschlagen. Es war eine Wutreaktion“, erklärt der Angeklagte. Nachdem ihn der Geschädigte zuerst gegen die Brust geschlagen hatte, eskalierte die Situation und der 53-Jährige schlug kurzerhand ins Auto auf dem jüngeren Mann ein, schilderte der Angeklagte. Seine Frau ging schließlich dazwischen.

Als Zeugin war die Polizeibeamtin, die die Anzeige des Falls aufnahm und auch die Verletzungen des Geschädigten fotografierte. Sie bestätigte, dass es in dem Streit um eine Geldforderung von 1000 Euro ging. Bei den Fotos der Verletzungen meinte Richter Petersen: „Normalerweise sehen die Bilder nach solchen Prügelattacken anders aus.“ Auch die Polizistin sagte aus, dass sie bis auf einige leichte Schwellungen im Gesicht keine schwereren Verletzungen erkennen konnte.

Die Aussage des 39-jährigen Mannes unterschied sich jedoch in einigen Punkten von der des Angeklagten. So berichtet der junge Mann, dass der Angeklagte sofort zu brüllen angefangen hätte. „Er hat er auf mein Auto eingeschlagen und dann zwölfmal gegen meinen Kopf“, erzählte er.

Diese Version schien dem Angeklagten nicht zu passen und er beleidigte den Zeugen. „So ein Verhalten ist absolut inakzeptabel“, meinte Richter Petersen. Zuvor hatte er schon einen Wachmann in den Saal gerufen und unterbrach die Verhandlung, damit Verteidiger Markus Hoppe seinen Mandanten zur Ordnung rufen konnte.

Verwirrend wurde es nach der Unterbrechung, was die Ermittlung der Höhe der Rechnung betraf. Zuvor habe es bereits eine lange Diskussion über die Buchhaltung des Angeklagten gegeben, die dieser in einem einfachen Notizbuch dokumentierte. Der 39-jährige Zeuge sagte aus, dass er nie eine Rechnung erhalten hatte. Er sei von 4000 Euro angegangen, die ihm mündlich mitgeteilt wurden.

Da die seine damalige Freundin Angst vor dem Angeklagten und vor seinen Besuchen bekam, lieh sich der Mann von ihr 3500 Euro um den größeren Teil der Rechnung zu begleichen. Weitere 500 Euro zahlte er 2017. Jedoch sei der Angeklagte nach drei Jahren mit einer Rechnung zu ihm gekommen, auf der ein viel höherer Betrag stand und noch 1000 Euro ausstanden.

Auf die Frage, wie er bei so vielen Schlägen mit nur ein paar Prellungen davon gekommen sei, antwortete der 39-Jährige: „Ich habe meinen Kopf mit meinem Arm geschützt.“

Nach den Zeugenaussagen, seien keine weiteren notwendig, einigten sich alle Beteiligten. „Dass Sie ihr Geld nicht mit der Faust eintreiben können, ist klar“, sagte Richter Petersen an den Angeklagten gewandt. Dennoch fügte er an, dass in diesem Fall nicht eine versuchte räuberische Erpressung vorliege, sondern eine Nötigung und schloss damit die Beweisaufnahme ab.

Der Staatsanwalt meinte, dass der Zeuge nicht überzeugen konnte, dass eine Forderung nicht bestanden habe. Durch das Geständnis und das Bundeszentralregister ohne Vorstrafen forderte er 75 Tagessätze in Höhe von 35 Euro wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Verteidiger Markus Hoppe sprach sich für eine etwas mildere Strafe, nämlich 60 Tagessätze in Höhe von 25 Euro, aus.

Richter Petersen verurteilte den Mann schließlich zu 75 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro. „Ihre Verärgerung ist durchaus nachvollziehbar, aber ihr Verhalten ist nicht akzeptabel“, urteilte der zuständige Richter abschließend.