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Gericht Stadt Haldensleben sucht anonymen Tippgeber

Dass Stadträte das Rathaus verklagen, kommt eher selten vor. In Haldensleben aber doch, und die Abgeordneten waren damit sogar erfolgreich.

Von Theo Weisenburger 08.07.2019, 01:01

Haldensleben l Sabine Wendler, die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt, scheint 2018 im Umgang mit Abgeordneten übers Ziel hinausgeschossen zu sein. Das zumindest legt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg nahe, über das Wendler Anfang Juni in der letzten Sitzung des alten Stadtrats nur in sehr dürren Worten informiert hatte: Der Klage zweier Abgeordneter, die sich in ihrem Recht auf freie Mandatsausübung gehindert sahen, sei stattgegeben worden.

Mit den Abgeordneten sind Ralf Neuzerling (Die Fraktion) und Boris Kondratjuk (Bürgerfraktion) gemeint. In der Sache geht es um dubiose Vorgänge bei einer Stellenbesetzung im Rathaus zu Beginn des vergangenen Jahres. Der Posten war ausgeschrieben worden, es gab mehrere Bewerber, auch aus dem Rathaus selbst.

Der Hauptausschuss verständigte sich in nichtöffentlicher Sitzung darauf, die Stelle an eine interne Bewerberin zu vergeben. Das scheint jemandem aus der Verwaltung oder aus dem Kreis der mit dem Vorgang befassten Stadträte nicht gefallen zu haben. Die Unterlagen jener Bewerberin, die letztlich zum Zuge kam, wurden anonym an mindestens zwei unterlegene Bewerber weitergeleitet mit dem Hinweis, dass sie gegen die Stellenvergabe klagen könnten. Als das Rathaus davon erfuhr, wurde das Verfahren abgebrochen.

Unstrittig ist, dass die Weitergabe der Unterlagen verboten ist und sowohl gegen das Datenschutz als auch gegen das Verschwiegenheitsgebot bei nichtöffentlichen Sitzungen verstößt. Strittig hingegen ist der Weg, den Sabine Wendler daraufhin einschlug. Laut Stadtsprecher Lutz Zimmermann bat sie „alle am Verfahren und mit den Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiter der Verwaltung und Stadträte um Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass sie diese Unterlagen nicht weitergegeben hätten.“ Laut Zimmermann haben auch alle bis auf einen diese Versicherung abgegeben – Stadtrat Ralf Neuzerling (Die Fraktion) unterschrieb nicht. Stattdessen klagte er gegen die Stadt, weil ihm der ganze Vorgehen missfiel. „Die Verwaltungschefin kann nicht einfach einen Abgeordneten zu irgendwas auffordern.“ Mit solch einem Vorgehen werde in das Recht eines gewählten Vertreters eingegriffen, sagt Neuzerling.

Boris Kondratjuk sieht das jetzt ähnlich. Zunächst habe er die eidesstattliche Versicherung abgegeben, weil er ja gewusst habe, dass er unschuldig sei. Doch dann sei er von einigen anderen überzeugt worden, die Erklärung zurückzuziehen. Der Grund: „Man kann doch nicht ganzen Hauptausschuss unter Verdacht stellen.“ In diesem Fall nachzugeben würde bedeuten, „dass das ganze Unrecht immer weitergeht“.

Wie Neuzerling klagte auch Kondratjuk – letztlich erfolgreich, denn das Verwaltungsgericht gab beiden recht. Die Aufforderung der stellvertretenden Bürgermeisterin habe von den Klägern ein Handeln eingefordert, „welches außerhalb der kommunalverfassungsrechtlich gebotenen Pflichtenlage liegt“, so die Richter.

Doch was hätte Sabine Wendler tun können, um die widerrechtliche Datenweitergabe aufzuklären. „Die Stadt hätte ein Ermittlungsverfahren einleiten können“, sagt Ralf Neuzerling, der selbst Rechtsanwalt ist. Hat sie auch, die Staatsanwaltschaft ist laut Stadtsprecher Zimmermann mit der Angelegenheit befasst, bislang allerdings noch ohne Ergebnis.

Die Verfahrenskosten muss die Stadt tragen. Ganz billig dürfte das nicht geworden sein. Allein Neuzerlings Rechtsanwälte schrieben ihm eine Rechnung in Höhe von gut 1500 Euro. Weitere Folgen habe das Urteil nicht, teilt Zimmermann mit, das Rathaus werde keine Rechtsmittel einlegen.

Zudem gebe es noch, wie Zimmerman in seiner Mitteilung schreibt, eine „Pikanterie am Rande“: Der Datenschutzbeauftragte des Landes habe zum Einholen der eidesstattlichen Versicherungen geraten.

In diesem Punkt allerdings könnte das Rathaus einen Brief aus Magdeburg missverstanden haben. Denn: An einen Rat, solch eine eidesstattliche Versicherung einzuholen, kann sich im Haus des Datenschutzbeauftragten niemand erinnern, sagt dessen Stellvertreter Albert Cohaus. Das Datenleck sei vom Haldensleber Rathaus an die Magdeburger Dienststelle gemeldet worden. Diese wiederum habe nachgefragt, welche Maßnahmen ergriffen worden seien, um den Fall aufzuklären. Also zum Beispiel, ob Unterlagen gesichtet, Rathausbedienstete befragt oder eidesstattliche Erklärungen eingefordert worden seien. Aber, so Cohaus: „„Wir haben solch eine Empfehlung nicht ausgesprochen.“

Sei es wie es sei: Für die beiden Kläger ist der Fall damit abgeschlossen. Neuzerling ist im neuen Stadtrat nicht mehr vertreten. Und Boris Kondratjuk hofft auf einen Neuanfang, wenn sich am Donnerstag dieser Woche der neue Stadtrat zu seiner ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen im Mai trifft. „Ich bin froh, dass das jetzt zu Ende ist.“