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Gerichtsurteil Streit unter Zechbrüdern

Zu einer Geldstrafe ist ein 35-Jähriger verurteilt worden. Der Mann hatte in Oebisfelde einem anderen ins Gesicht geschlagen.

Von Roswitha Franz 03.11.2017, 10:00

Oebisfelde/Haldensleben l Am frühen Morgen des 29. Mai 2016 endete eine feucht-fröhliche Party in einer Garage in Oebisfelde für einen 34-jährigen Mann aus Niedersachsen mit Prellungen und Platzwunden an Stirn und Oberlippe in der Notaufnahme. Ein Zechbruder soll ihm laut Anklage gegen 3.30 Uhr eine Whiskeyflasche über den Kopf gezogen haben.

Der Angeklagte (35) bestritt nun in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haldensleben den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Nach seinen Einlassungen verpasste er dem Zechbruder lediglich einen Faustschlag ins Gesicht, weil der ihn beleidigt habe. Doch der Geschädigte, der auch als Nebenkläger auftrat, blieb bei seiner polizeilichen Aussage: „Er schlug mit der Flasche zu!“

Im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme mit widersprüchlichen Zeugenaussagen hatte sich am Tatmorgen folgendes abgespielt: Nach einer Veranstaltung begegnet der angetrunkene Angeklagte auf dem Heimweg gegen Mitternacht dem bis dahin unbekannten späteren Opfer, das ihm auf einen Absacker bis in die Garage zu den feiernden Kumpels folgt.

Während hier zwei Männer an einem Motorrad schrauben, diskutieren die anderen drei mit den beiden Neuen am Tisch bei Schnaps und Bier auch über Flüchtlinge im Ort. Der Angeklagte äußert sich dahingehend, dass einige Flüchtlinge Müllsäcke aus dem Fenster werfen, überall Lärm machen und sich nicht an Gesetze halten.

Der Geschädigte teilt diese Meinung nicht und beschimpft den Mann mit „Nazi“. Als der Angeklagte daraufhin beleidigt die Runde verlassen will, hält ihn der 34-Jährige am Arm fest und kassiert dafür ohne Vorwarnung drei Faustschläge ins Gesicht. Blutüberströmt schleppt sich der Verletzte zur Wohnung seiner Freundin, die Rettungswagen und Polizei informiert.

Auch an der Whiskeyflasche stellen die Beamten Blutspuren sicher. „Blutspritzer gab es ja überall“, so drei Zeugen.

Letztendlich konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Angeklagte mit der Flasche zugeschlagen hat. Damit war die gefährliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet wird, vom Tisch. Was blieb, waren die inzwischen verheilten Gesichtsverletzungen und Schmerzen, die der Geschädigte durch die drei Faustschläge erleiden musste.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den arbeitslosen Kraftfahrer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze á 20 Euro) und 1000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten. Der 35-Jährige entschuldigte sich bei ihm mit den Worten: „Tut mir alles sehr leid, ohne Alkohol wäre das nicht passiert“.