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Haldensleben Rathaus-Aus für Regina Blenkle

Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle soll ihren Job verlieren. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Von Jens Kusian 24.11.2020, 15:39

Haldensleben/Magdeburg l Gut vier Stunden brauchten die fünf Richter der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg für ihre Beratung. Kurz nach 15 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs das Urteil: Regina Blenkle wird dauerhaft aus dem Amt als Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben entfernt.

 Zur Begründung sagte Friedrichs, dass Blenkle bis zu ihrer Suspendierung im Februar 2017 wiederholt gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. „Sie neigt dazu, Pflichten zu verletzen und damit Gesetze nicht zu beachten“, so Friedrichs weiter. Die Verstöße seien zum Teil so schwerwiegend, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Bürgermeisterin und ihrem Dienstherren – der Stadt Haldensleben – unwiederbringlich zerstört sei.

Ausschlaggebend waren für das Gericht drei der insgesamt 26 Vorwürfe, die der Stadtrat Haldensleben in der Disziplinarklage gegen Regina Blenkle vorgebracht hatte. Insbesondere waren das die eigenmächtige Änderung des Gesellschaftervertrags für die Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben, die Blenkle – wohlwissend, dass sie damit gegen einen Beschluss des Stadtrats handelt – vornahm. Auch die Einstellung eines neuen Pressesprechers ohne eine dafür im Personalplan vorgesehene Stelle wertete das Gericht als Pflichtverletzung.

Als besonders schwer sah das Gericht jedoch die Wegnahme von Akten aus dem Büro der stellvertretenden Bürgermeisterin Sabine Wendler im Auftrag von Regina Blenkle sowie ihr Schweigen über den Verbleib der Akten an. „Das wiegt einfach sehr schwer“, untermauert der Vorsitzende Richter. Er habe auch keine Erklärung für dieses Handeln finden können. „Entweder war es eine Sicherstellung, wie Frau Blenkle es sagt, die sie als Bürgermeisterin auch vornehmen durfte. Dann ist das Schweigen über den Verbleib unverständlich. Oder die Wegnahme war nicht gerechtfertigt, dann ist das Schweigen schon eher zu verstehen“, meinte er.

Diese drei Sachverhalte seien laut Friedrichs „Verstöße wie aus dem Lehrbuch“. Damit habe Regina Blenkle die Verwaltung geschädigt und nicht gestärkt. Als gewählte Beamtin dürfe sie sich nicht über Recht und Gesetz stellen, machte er deutlich. Ein objektiv eingestellter Bürger würde aufgrund dieser Handlungen kein Vertrauen in Blenkles Amtsführung haben – nicht nur allein in Haldensleben, sondern generell, führte der Richter weiter aus.  „Und es gibt auch keine Anhaltspunkte für eine Läuterung oder dafür, dass bei einer Rückkehr in das Bürgermeisteramt alles anders werden würde.“

Nicht in allen Vorwürfen des Stadtrats habe das Gericht eine Pflichtverletzung gesehen, unterstrich Klaus Friedrichs,   wohl aber eine Schädigung des Vertrauens in die Amtsführung der Bürgermeisterin. „Eine Ermahnung würde als Strafe hier nicht ausreichen“, war er überzeugt.

Eben jenes zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeisterin und Dienstherrn hatte auch der Rechtsvertreter des Stadtrates noch einmal deutlich hervorgehoben. „Allein schon das Verstecken der Akten verbietet die Frage nach einem Restvertrauen“, argumentierte Christian Rasch. Die Einstellung eines neuen Pressesprechers für die Stadtverwaltung ohne rechtliche Grundlage sowie die spätere Entfristung der Stelle ohne Stadtratsvotum wertete er gar als Haushaltsuntreue. „Das allein reicht schon für eine Entfernung aus dem Amt. Und selbst das gegen sie laufende Disziplinarverfahren war für Frau Blenkle kein Grund, sich zurückzunehmen. Das wird auch bei ihrer Rückkehr nicht passieren“, so sein Eindruck. Sie habe bei allen Vorwürfen absichtlich und ganz bewusst gehandelt, erklärte Rasch.

Regina Blenkles Rechtsbeistand Sarah Helbig vertrat jedoch eine ganz andere Meinung. Seit Amtsantritt werde Blenkle vom Stadtrat geächtet, die Disziplinarklage sei ein an den Haaren herbeigezogenes Konstrukt. „Hier geht es nicht um die Arbeit von Regina Blenkle, sondern um Befindlichkeiten einzelner Stadträte und ihres Anwalts“, betonte sie. Teilweise seien die Vorwürfe gegen Blenkle gar nicht erwiesen. Dennoch, so räumte sie, sei nicht alles ordnungsgemäß gelaufen. Eine dauerhafte Entfernung aus dem Amt sei ihrer Ansicht nach aber keine geeignete Maßnahme. Daher beantragte die Rechtsanwältin die Abweisung der Klage sowie die sofortige Aufhebung der vorläufigen Suspendierung und der Gehaltskürzung ihrer Mandantin.

„Ich war mir bewusst, dass es ein schweres Amt wird, aber nicht, dass es so schwer wird, dass mir tote Ratten an die Haustür gehängt werden und ich Beschimpfungen unterhalb der Gürtellinie ertragen muss“, äußerte sich die suspendierte Bürgermeisterin vor der Urteilsverkündung und betonte, für einen Neuanfang in der Stadt zur Verfügung zu stehen. 

Umso heftiger traf sie die Entscheidung des Gerichts. „Das war so nicht absehbar, diese 180-Grad-Wende hat mich überrascht“, erklärte sie nach der Verhandlung. Offen ließ sie, ob sie gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in Berufung gehen wird. „Dazu wird es noch eine intensive Rechtsberatung geben“, meinte sie.

Zufrieden zeigte sich dagegen Stadtratsanwalt Christian Rasch. „Nach den ersten beiden Verhandlungstagen hatte ich den Eindruck, dass es keine Entfernung aus dem Amt geben wird. Doch heute wurde die Frage nach dem Vertrauen thematisiert. Daher halte die nun getroffene Entscheidung für die richtige.“