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Haushalt Kommunen wollen weitere Entlastung

Der Landkreis Börde wird 2018 weniger Kreisumlage einnehmen als in 2017. Doch davon profitieren längst nicht alle Gemeinden.

Von Ivar Lüthe 18.10.2017, 12:00

Haldensleben l Mit dem Haushaltsplan für das kommende Jahr hat sich der Kreisausschuss auf seiner jüngsten Sitzung erneut beschäftigt. Der Etat ist ausgeglichen, der Landkreis erwartet mehr Zuweisungen vom Land aus dem Finanzausgleichsgesetz. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden des Landkreises an den Landkreis zahlen müssen, werden laut Plan in 2018 um rund sechs Millionen Euro reduziert, der Hebesatz, der dafür angewendet wird, bleibt bei 40,1 Prozent bestehen.

Dennoch profitieren davon längst nicht alle Kommunen des Landkreises. Während beispielsweise die Kreisstadt rund 5,5 Millionen Euro weniger zahlen muss, wird es für Wanzleben-Börde um etwa 1,9 Millionen Euro teurer. Das hängt mit Steuerkraftmesszahlen und allgemeinen Zuweisungen zusammen.

Nachdem Fachbereichsleiter Marcus Waselewski die Eckdaten des Haushaltsplanes erneut vorgestellt hatte, entspann sich eine Diskussion um die finanzielle Entlastung der Kommunen. Kreistagsmitglied Thomas Schmette (CDU), gleichzeitig Verbandsgemeindebürgermeister Elbe-Heide, brachte den Stein ins Rollen. Er gehe davon aus, dass einige Gemeinden in 2018 in der Konsolidierung sein werden und sei der Meinung, dass sich der Landkreis anteilig an den Konsolidierungsbemühungen beteiligen solle. In dem Zusammenhang verwies er unter anderem auf ein Urteil aus Thüringen. Hier hatte das Oberverwaltungsgericht Weimar in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Thüringens Landkreise dafür Sorge tragen müssen, dass die Kommunen durch die Höhe der Kreisumlage nicht über Gebühr belastet werden.

Schmette: „Die Reduzierung der Kreisumlage wird durch gestiegene Zuweisungen abgedeckt. Ist der Landkreis darüber hinaus bereit, sich zu beteiligen?“. Ähnlich sieht es auch Regina Blenkle (FUWG). Für den Landkreis sei die Reduzierung der Kreisumlage „ein Nullsummenspiel“. Kern des Urteils sei doch aber, dass „die Kommunen mit ins Boot geholt werden müssen“, sagte sie.

„Wir haben sehr wohl die Gemeinden im Blick, wenn es um den Haushalt geht. Der Landkreis ist die Summe aller Gemeinden. Es ist jedoch nicht eine Frage von Möchten, sondern von Können. Hier sind auch rechtliche Fragen zu betrachten. Dessen ungeachtet werden wir das aufnehmen“, versicherte Vize-Landrätin Iris Herzig. Die Kreisverwaltung werde dies diskutieren und sich dazu eine Meinung bilden. Dann könne in Kreisausschuss und Kreistag darüber beraten werden.

Fachbereichsleiter Marcus Waselewski bekräftigte, dass die Kreisverwaltung die finanzielle Situation der Gemeinden im Blick habe. Ein Ausgleich sei jedoch schwierig, da es sich um unabhängige Haushalte handele.

Mit dem Etat, dem der Kreisausschuss mehrheitlich seine Zustimmung gab, werden sich nun die einzelnen Fachausschüsse des Kreistages beschäftigen. Anfang November wird der Etat dann wieder beim Kreisausschuss behandelt, um dann dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt zu werden.

Der Haushalt sieht im Ergebnisplan Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe von 232,422 Millionen Euro vor. An Kreisumlage zahlen die Kommunen im nächsten Jahr rund 60 Millionen Euro. Das sind etwa 6 Millionen weniger als in 2017. Vom Land erwartet der Landkreis voraussichtlich rund 6,5 Millionen Euro mehr an Zuweisungen. Für sogenannte freiwillige Leistungen, beispielsweise Förderung des Sports und ähnliches, stehen im Haushaltsplan rund 2,5 Millionen Euro bereit. Investiert wird im kommenden Jahr auch. Im Finanzplan eingestellt sind Gelder für die Fertigstellung des Landratsamtes sowie Sanierungsvorhaben, für die Stark-III-Fördermittel bewilligt sind.

Der Zuschuss für Investitionen an Straßen in Höhe von 860.000 Euro und für Anschaffungen im Rettungsdienst in Höhe von 375.000 Euro sollen aus Abschreibungen finanziert werden. Daneben stehen nur die Mittel aus der Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Millionen Euro zur Finanzierung weiterer Investitionen, insbesondere an Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie für Anschaffungen für Fachdienste einschließlich Schulen und Einrichtungen zur Verfügung.