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Justiz Stadt verliert vor Arbeitsgericht

Die Stadt Haldensleben hat erneut einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Magdeburg verloren. Eine Kündigung wurde für rechtswidrig erklärt.

Von Jens Kusian 20.05.2017, 01:01

Haldensleben l Stefanie Stirnweiß, Mitarbeiterin der Pressestelle der Stadtverwaltung Haldensleben, hatte am 22. Dezember 2016 eine fristlose Verdachtskündigung, am 4. Januar 2017 ein hilfsweise fristgemäße Kündigung bekommen.

Dagegen hat sie vor dem Arbeitsgericht Magdeburg geklagt – und am Mittwoch Recht bekommen. Richter Armin Dziallas hatte keine kündigungsrelevante Pflichtverletzung der Klägerin feststellen können.

Hintergrund der Kündigung ist ein Facebook-Eintrag auf der Seite „Kaspa Theater“. Der Autor gibt darin an, in einem Café ein Gespräch mit angehört zu haben, bei dem es um die Beurteilung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegangen sei.

Daraufhin hat der Autor am 14. Dezember ein eigenes Formular veröffentlicht, in dem die Arbeit von Bürgermeisterin Regina Blenkle bewertet werden kann.

Einen Tag später gab es ein Personalgespräch zwischen Regina Blenkle und Stefanie Stirnweiß, bei dem die Bürgermeisterin der Mitarbeiterin vorwarf, Informationen an Dritte weitergegeben zu haben. Dies hätte zu dem Facebook-Post geführt und damit unter anderem zu Schmähkritik gegenüber der Bürgermeisterin.

Im Vorfeld des Facebook-Eintrags hatte Stefanie Stirnweiß selbst eine Beurteilung erhalten. Sie wies jedoch alle Vorwürfe zurück und wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung.

Dieser Klage gab die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Magdeburg nun statt. Es gebe überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass Stefanie Stirnweiß irgendetwas mit der Veröffnetlich auf der „Kaspa Theater“-Seite zu tun habe, macht Richter Armin Dziallas deutlich.

„Fest steht, dass der Artikel vom 14. Dezember eine Art von Schmähkritik enthält. Und es wäre nicht akzeptabel, wenn ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung das so geschrieben hätte. Aber es lässt sich überhaupt nicht belegen, dass die Klägerin die Seite betreibt, den Beitrag lanciert oder den Artikel selbst geschrieben hat“, so der Richter.

Zudem gebe es bei Verdachtskündigungen bestimmte Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, betont Dziallas: „Eine solche Kündigung muss auf objektiven Tatsachen beruhen. Verdächtigungen reichen dabei nicht aus!“

Stefanie Stirnweiß‘ Anwalt Uwe Bitter sieht in dem ganzen Prozess ein „absurdes Verfahren“. Ihm komme es vor, als ob hier von Bürgermeisterin Regina Blenkle „ein kommunalpolitischer Krieg auf Kosten der Verwaltungsmitarbeiter ausgetragen wird“.

Das Gericht stellt nun fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien trotz der Kündigungen kein Ende gefunden habe. Zudem wird die Stadt Haldensleben verurteilt, Stefanie Stirnweiß zu unveränderten Bedingungen als Angestellte weiter zu beschäftigen.

 Darüber hinaus hat die Stadt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der Wert des Streitgegenstands wird auf 8122,50 Euro festgesetzt.

Mit der Zustellung des vollständigen Urteils an die Parteien beginnt die Frist von einem Monat für eine eventuelle Berufung der Beklagten vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt.