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Kinderbetreuung Debatte zum Geschwisterbonus

Der Verbandsgemeinderat Flechtingen will einen Missbrauch des sogenannten Geschwisterbonus verhindern.

Von Anett Roisch 15.03.2020, 09:00

Flechtingen l Schon seit der letzten Kinderförderungsgesetz (KiFöG)-Novellierung zum 1. Januar 2019 müssen Eltern nur noch für das älteste Kind Kostenbeiträge zahlen, wenn ihre Kinder in Krippe oder Kita betreut werden.

Ab dem 1. Januar 2020 werden auch Hortkinder berücksichtigt. Eine erste Änderung zur Satzung der Verbandsgemeinde Flechtingen über die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen beziehungsweise Tagespflegestellen war Thema in der jüngsten Sitzung im Sozialausschuss der Verbandsgemeinde Flechtingen.

„Aufgrund der Änderung des Kinderförderungsgesetzes zum 1. Januar 2020 ist es erforderlich, die Satzung der Verbandsgemeinde entsprechend zu ergänzen“, erklärte Bianka Beyer, Leiterin des Hauptamtes der Verbandsgemeinde Flechtingen.

In der neuen Regelung heißt es, dass von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste und für jedes weitere Kind, das die Schule besucht, zu entrichten ist. „Vorher war es ja nur auf das älteste Kind, das eine Kindereinrichtung besucht, beschränkt. Das wurde ja bis auf den Hort erweitert“, erklärte die Hauptamtsleiterin.

Eine zweite Änderung sei – nach den Ausführungen von Bianka Beyer – notwendig, um eine Zweckentfremdung vom Geschwisterbonus, der nun auch die Berücksichtigung von Schulkindern vorsieht, zu verhindern. „Wenn Eltern ihre Kinder anmelden, um vom Geschwisterbonus zu profitieren, die Einrichtung dann aber doch nicht nutzen, ist das für uns schlecht. Wir müssen das Personal vorhalten, auch wenn die Kinder nicht da sind. Wir planen anhand der angemeldeten Kinderzahlen die vorzuhaltenden Betreuungsstunden“, erklärte Verbandsgemeinde-Bürgermeister Mathias Weiß (parteilos).

„Die Betreuungsvereinbarung seitens des Trägers wird fristlos gekündigt, wenn das Kind die Einrichtung nicht mindestens zehn Tage im Monat besucht“, erläuterte die Amtsleiterin.

Diese Klausel soll verhindern, dass eine Anmeldung nur dem Zweck dient, eine Geschwisterermäßigung für weitere Kinder in Anspruch zu nehmen. „Ausgenommen sind Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit eines Kindes“, ergänzte Bianka Beyer.

Stefan Gödicke (FDP) aus Calvörde, Mitglied des Sozialausschusses, fragte, wie die Verwaltung prüfen möchte, ob ein Kind wirklich zehn Tage im Monat die Kindereinrichtung besucht. „In den Kindertagesstätten und in den Horten werden Anwesenheitslisten geführt. Wenn die Abwesenheit auffällig ist, wird das der Verwaltung als Träger gemeldet“, erklärte Stefanie Heidemann-Müller, die die Kindertagesstätte „Spetzenpieper“ in Wegenstedt leitet.

Nicole Jacobs, Bewohnerin von Bregenstedt, wollte wissen, ob die Eltern auf die neue Regelung hingewiesen werden oder gleich – wenn das Kind zehn Tage unentschuldigt fehlt – der Betreuungsvertrag fristlos gekündigt wird. „Es wird über die Satzungsänderungen informiert. In den Kindereinrichtungen wird es Aushänge geben“, erklärte Bürgermeister Weiß.

Gerhard Reinecke (CDU) aus Wegenstedt, Mitglied des Sozialausschusses, wollte wissen, ob die Art und Weise der Ergänzung dieser Regelung auch in anderen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird. „Der Satzungsentwurf wurde mit der Jugendhilfe des Landkreises Börde so abgestimmt. Die verminderten Einnahmen werden der Kommune im Folgejahr in voller Höhe auf Antrag durch das Land erstattet“, sagte Weiß.

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen, die Satzungsänderung zu beschließen. Die nächste Verbandsgemeinderatssitzung findet am Dienstag, 17. März, um 18.30 Uhr im Haus der Jugend und Vereine der Gemeinde Flechtingen statt.