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Kinderbetreuung Eltern schulden der Stadt rund 53.000 Euro

Die Stadt Haldensleben hat mit Außenständen bei den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung zu kämpfen. Aktuell sind gut 53.600 Euro offen.

Von Jens Kusian 10.08.2017, 01:01

Haldensleben l Etwa 1150 Kinder werden derzeit in den 10 Kindereinrichtungen der Stadt Haldensleben – 7 Kindertagesstätten und 3 Horte – betreut. Allein dafür hat die Stadt in diesem Jahr eine Summe im siebenstelligen Bereich in den Haushalt eingestellt. Auch die Eltern beteiligen sich mit ihren Beiträgen an den Kosten.

Doch nicht alle Eltern zahlen auch ihre Beiträge. „Derzeit belaufen sich diese Außenstände auf etwa 53.600 Euro“, nennt Doreen Scherff, Leiterin des Amtes für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend und Sport in der Stadtverwaltung, eine ganz konkrete Zahl. Diese Summe habe sich über die Jahre angesammelt. „Das Problem ist ja nicht neu, das hat es immer schon gegeben“, so die Amtsleiterin weiter. „Manche Fälle liegen schon Jahre zurück, doch die offenen Forderungen bestehen bis heute.“ Und das, so betont sie, obwohl Haldensleben in der Vergangenheit mit den Elternbeiträgen immer deutlich unter dem Landesdurchschnitt gelegen habe.

Zwischen 62 Euro (20 Wochenstunden Betreuung im Kindergarten) und 181,50 Euro (55 Wochenstunden Betreuung in der Kinderkrippe) liegen die Beiträge, welche die Eltern monatlich zahlen müssen. Für den Schulhort sind bei maximal 30 Wochenstunden 78 Euro im Monat fällig. Jede weitere Betreuungsstunde außerhalb der Regelöffnungszeit der Einrichtungen schlägt mit jeweils 30 Euro zu Buche.

Um die Außenstände nicht ausufern zu lassen und an das Geld der Säumigen zu kommen, verschickt die Stadtverwaltung im Fall der Fälle Mahnungen. „Eine Mahnung wird immer umgehend verschickt, wenn der Kostenbeitrag nicht ordnungsgemäß eingegangen ist“, erklärt Susann Raila, Abteilungsleiterin Kindertageseinrichtungen und Schulen, dazu. „Wir sind bestrebt, mit den Betroffenen eine gütliche Einigung zu erzielen“, ergänzt Doreen Scherff. Deshalb werden die Eltern auch zwei Mal angemahnt.

Pro Monat gehen etwa 120 Mahnungen raus. „Eine Mahnung kann aber auch mehrere Kinder einer Familie beinhalten“, erläutert die Amtsleiterin. Dennoch sei der Verwaltungsaufwand recht hoch, schätzt sie ein.

Erst wenn die Eltern auch auf die zweite Mahnung nicht reagieren, greift die Verwaltung zum Äußersten und auf den Paragrafen 4 der Kostenbeitragssatzung, die der Stadtrat beschlossen hat, zurück. Darin heißt es: „Wenn die Zahlung des Kostenbeitrages für zwei Monate nicht bzw. nicht in voller Höhe erfolgt ist, kann das Kind, für das die Beitragsschuld eingetreten ist, von der Nutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Haldensleben bzw. der Tagespflegestelle ausgeschlossen werden.“

Das Mittel der Kündigung werde etwa in zehn Fällen pro Jahr auch durchgesetzt, berichtet Doreen Scherff. „Es kommt regelmäßig vor, dass wir eine Kündigung rausschicken. Dann wird aber meistens gleich bezahlt. Auf die erste Mahnung dagegen gibt es meist gar keine Reaktionen“, so ihre Erfahrungen.

Keine Erkenntnisse habe sie jedoch über die Gründe, weshalb Eltern ihre Beiträge schuldig bleiben. Sie verweist allerdings darauf, dass finanzschwache Eltern beim Jugendamt des Landkreises die Übernahme der Beiträge ganz oder teilweise beantragen können. „Wir bemühen uns, auf die Eltern zuzugehen“, macht die Amtsleiterin noch einmal deutlich. „Wir geben ihnen Unterstützung, doch die Anträge beim Landkreis müssen sie selber stellen.“

Doch auch in solchen Fällen landet das Geld so manches Mal nicht dort, wo es eigentlich hin soll. „Kommt es zu einer Übernahme, dann überweist das Jugendamt den Beitrag an die Eltern. Dieses Geld wird dann aber nicht immer von den Eltern an die Stadt überwiesen, sondern wahrscheinlich anderweitig genutzt“, vermutet Susann Raila.