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Kitas Wieder Schließzeiten in Haldensleben?

Die Stadt Haldensleben plant Änderungen bei der Kinderbetreuung. Die Schließzeit soll wieder eingeführt werden.

Von André Ziegenmeyer 04.09.2015, 01:01

Haldensleben l Die aktuelle Satzung gilt seit gerade einmal zwei Jahren. Damals musste das neue Kinderförderungsgesetz des Landes eingearbeitet werden. Nun sind erneut Änderungen bei der Betreuung in städtischen Kindertagesstätten geplant.

Dafür gibt es drei Gründe: „Der Kreis hat sämtliche diesbezüglichen Satzungen in seinem Gebiet geprüft. Dabei hat er einige Punkte gefunden, die geändert werden müssen“, nannte Doreen Scherff, Leiterin des Amtes für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend und Sport, einen Aspekt.

Außerdem bezieht sich die aktuelle Satzung noch auf die Gemeindeordnung. Diese wurde zwischenzeitlich durch das Kommunalverfassungsgesetz ersetzt. Auch das macht Anpassungen erforderlich. Drittens sollen Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren mit eingearbeitet werden.

Für Eltern ist dabei am wichtigsten: der Betriebsurlaub in den Sommerferien, auch als Schließzeit bekannt, soll wiedereingeführt werden. Zur Begründung heißt es seitens der Stadt, dass es zunehmend schwieriger geworden sei, „allen Erziehern über das gesamte Jahr hinweg den Urlaub zu gewähren, da alle Erzieherinnen unabhängig vom Alter durch Änderung des Tarifvertrages mittlerweile einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben“. Ein gemeinsamer Betriebsurlaub von zwei Wochen für alle Betreuungskräfte und Kinder biete „eine gemeinsame Erholungspause, in der niemand Überstunden zu leisten hat, um Urlaubs- oder Krankheitszeiten anderer Kollegen auszugleichen.“ Der Wegfall der Betriebsurlaubes vor zwei Jahren habe sich für die Einrichtungen als nachteilig erwiesen. So gebe es nun keine Zeit mehr, in der beispielsweise Bauarbeiten ausgeführt werden könnten, ohne dadurch die Betreuung zu beeinträchtigen.

Auf welchen Zeitraum sich die Schließzeit erstreckt, soll Eltern jeweils im September des Vorjahres mitgeteilt werden. So will die Stadt für eine „hinreichende Planungssicherheit“ sorgen. Weiterhin heißt es: „Falls die Eltern zu diesem Zeitpunkt nachweislich keinen Urlaub nehmen können, besteht die Möglichkeit, das Kind in einer anderen Einrichtung betreuen zu lassen. Dabei wird mindestens eine Erzieherin der entsendenden Einrichtung ebenfalls in der Ausweicheinrichtung eingesetzt. So ist mindestens eine dem Kind bekannte Erzieherin vorhanden und es ist auch jährlich mehreren Erzieherinnen möglich, außerhalb der Schließzeit ihrer Einrichtung Urlaub zu nehmen. Dieser Personenkreis sollte jährlich wechseln.“

Die komplette Satzung soll künftig nur für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Haldensleben gelten. Einrichtungen, die von freien Trägern geführt werden, sind nicht mehr mit einbezogen.

Hinsichtlich der Betreuungskosten in Kitas und Tagespflegestellen sieht das anders aus: Sie werden durch eine weitere Satzung geregelt. Die gilt künftig für alle „Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Haldensleben“. Bedeutet: Haldensleber Eltern müssen sich nach den Kostensätzen der Stadt richten, selbst wenn sie ihr Kind in der Einrichtung einer anderen Gemeinde innerhalb Sachsen-Anhalts betreuen lassen. Das Geld muss auch an die Stadt gezahlt werden. „Später erfolgt ein Ausgleich zwischen Entsendergemeinde und Betreuergemeinde“, informiert Doreen Scherff.

Die Betreuungszeit wird allerdings flexibler: „Es besteht die Möglichkeit, die Betreuungszeit von vier bis elf Stunden täglich zu staffeln, beziehungsweise eine Wochenstundenbetreuungszeit zu wählen, wenn die Verteilung der Wochenstunden auf die Tage regelmäßig ist“, heißt es in der neuen Kostenbeitragssatzung. Bedeutet konkret: Ein Kind kann zum Beispiel an einem Wochentag früher gehen und dafür an einem anderen länger bleiben - sofern diese Zeiten konstant sind.

Beide Satzungen sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Eine endgültige Entscheidung soll in der nächsten Woche der Stadtrat treffen.