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Landesgartenschau Fraktion möchte Bürgerentscheid

Soll sich Haldensleben für eine Landesgartenschau im Jahr 2026 bewerben? Über diese Frage sollen die Stadträte befinden.

Von Julia Schneider 05.06.2019, 01:01

Haldensleben l „Würden Sie eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2026 begrüßen?“, hat die Stadt Haldensleben ihre Bürger gefragt. Im Internet – auf der Webseite der Stadt sowie auf deren Facebook-Seite – wurde vom 14. Mai bis 3. Juni eine Umfrage geschaltet. Zusätzlich wurde ein Sonder-Stadtanzeiger mit einem Antwortcoupon herausgebracht. Zu ihrer Umfrage stellte die Stadt den Bürgern Informationen über die zu erwartenden Vor- und Nachteile einer Landesgartenschau für die Stadt Haldensleben zur Verfügung und erhielt am Ende auch Antworten per Mail oder Telefon.

Insgesamt stimmten 400 Bürger bei dieser Umfrage ab: 62,56 Prozent, also 249 Bürger, stimmten dabei gegen eine Bewerbung zur Landesgartenschau – 37,44 Prozent, also 149 Bürger, sprachen sich dafür aus. Zwei Bürger klickten auf die Antwort „Sonstiges“. Die Auswertung dieser Umfrage wurde kürzlich allen Stadträten zugeschickt. Denn sie sollen am Donnerstag, 6. Juni, entscheiden, ob sich Haldensleben um die Ausrichtung der Landesgartenschau bewirbt oder nicht.

Beim jüngsten Hauptausschuss der Stadt diskutierten die Mitglieder bereits über das Thema. Dort bewertete es Bodo Zeymer (Die Fraktion) zunächst grundsätzlich positiv, dass die Bürger nach ihrer Meinung gefragt wurden. Seine Fraktion, so erklärte er, wolle allerdings noch einen Schritt weiter gehen: Zeymer reichte deshalb einen Änderungsantrag zu der eigentlichen Beschlussvorlage ein, der einen Bürgerentscheid zur Folge haben soll.

„Der Stadtrat beschließt die Herbeiführung einer Entscheidung zur Ausrichtung der Laga 2026 durch Bürgerentscheid“ heißt es in dem Papier. Dort wird auch erläutert, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stadtratsmitglieder dafür stimmen müsse, damit „eine Angelegenheit der Kommune der Entscheidung der Bürger unterstellt wird“.

„Mit einem Bürgervotum wäre die Angelegenheit demokratisch gut abgedeckt“, sagte Bodo Zeymer. Boris Kondratjuk (Bürgerfraktion) pflichtete ihm bei. „Wir haben noch genug Zeit“, sagte er im Hinblick auf die Bewerbungsfrist für die Landesgartenschau 2026, die erst im Jahr 2020 abläuft. „Wir sollten deshalb die Bürger mit einbeziehen. Wir müssten einen Bürgerentscheid aber so organisieren, dass die Bürger vorher umfassend informiert sind“.

Haldenslebens Dezernentin Andrea Schulz hatte allerdings ein Problem mit dem Änderungsantrag, den Bodo Zeymer eingereicht hatte. „Grundsätzlich spricht natürlich nichts gegen einen Bürgerentscheid“, erklärte Schulz. „Der Antrag ist in dieser Form allerdings nicht zulässig.“ Der Dezernentin zufolge seien Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen nämlich nur dann möglich, wenn sie den Beschluss als solchen grundlegend ändern würden.

Das sei in diesem Fall aber nicht gegeben: Mit dem Änderungsantrag werde laut Andrea Schulz nur das Prozedere der Entscheidungsfindung geändert und nicht der Beschluss selbst. Die Fraktion hätte einen extra Antrag einreichen können, über den dann bei der Stadtratssitzung hätte abgestimmt werden können. Weil aber zur Sitzung des Hauptausschusses nicht mehr genug Zeit war, um einen Antrag einzureichen, hatte Die Fraktion diese Möglichkeit nicht mehr.

Bodo Zeymer sah das allerdings anders. Er reichte Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein. Bisher haben weder die Stadt noch Die Fraktion von dort Antwort erhalten, werden nach eigener Aussage voraussichtlich aber noch vor der Stadtratssitzung von der Fachstelle aufgeklärt. Bodo Zeymer kündigt bereits jetzt an, dass er wieder Einspruch einlegen werde, sollte die Kommunalaufsicht ihm nicht recht geben. „Man kann zu jeder Beschlussvorlage einen Änderungsantrag einreichen. Ob er durchgeht, das entscheiden letztlich die Stadträte. Aber ihn von vornherein nicht zuzulassen, das geht nicht“, sagt der Stadtrat.

In Vorbereitung auf die Stadtratssitzung am Donnerstag, 6. Juni, haben die Stadträte auch eine Stellungnahme der Kultur-Landschaft Haldensleben-Hundisburg erhalten. Anlass ist, dass das Hundisburger Schloss, der Barockgarten sowie der Landschaftspark Althaldensleben-Hundisburg, die von dem Verein verwaltet werden, in einer Machbarkeitsstudie als möglicher Veranstaltungsort für eine Landesgartenschau präferiert werden. Mit der Idee hat sich deshalb der Vereinsvorstand beschäftigt „und sich einstimmig gegen eine derartige Bewerbung ausgesprochen“, heißt es in der Stellungnahme.

Dafür gebe es vielfältige Gründe. Zum einen sei laut der Kultur-Landschaft Haldensleben-Hundisburg aus touristischer Sicht kein Mehrwert für den Standort Hundisburg zu erwarten, der laut einer Erhebung bereits einen überregionalen Bekanntheitsgrad besitze. Zudem erscheine die Durchführung einer Landesgartenschau in Hundisburg aus fachlicher Sicht nicht möglich.

So sei einerseits die bestehende Gebäudesubstanz nicht für eine solche Massenveranstaltung tauglich, andererseits könne nicht, wie in der Machbarkeitsstudie suggeriert, eine Kernzone mitten im Landschaftspark eingerichtet werden. Dort gebe es nämlich Gebiete, die sowohl durch die nationale Naturschutzgesetzgebung als auch durch die europäische sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders geschützt seien.

Auch seien Schloss, Garten und Park Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzes. Schon für die Messe „Gartenträume“, die mit rund 20.000 Besuchern jährlich die größte Veranstaltung auf dem Schloss-Areal ist, habe man denkmalpflegerische Zielstellungen erarbeiten müssen um sicherzustellen, dass die touristische Vermarktung der Anlagen nicht mit den Prinzipien der Denkmalpflege kollidiert. Die dadurch entstandene Zielstellung sei mit der Durchführung einer Landesgartenschau nicht kompatibel. Generell seien die Grenzen der Belastbarkeit der Anlagen mit der Messe „Gartenträume“ schon erreicht – eine Laga mit rund 500.000 Besuchern würde den Experten zufolge zu Lasten des historischen Bestandes gehen.

„Eine Landesgartenschau wie in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, stellt (…) mehr auf die Location und ihre Kulissenwirkung ab. Die mit einer derartigen Großveranstaltung einhergehenden Eingriffe sind derzeit weder rechtlich möglich, noch im Sinne des Objektes als wünschenswert zu bezeichnen“, lautet das abschließende Fazit des Vereins.

Die Stadträte werden auch diese Stellungnahme in ihre Überlegungen zur Bewerbung um eine Landesgartenschau einbeziehen müssen. Laut Beschlussvorlage sollen sie in ihrer Sitzung am Donnerstag final über das Thema entscheiden. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Dachgeschoss der Haldensleber Kulturfabrik.