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Lkw-Verkehr Anlieger befürchten neue Straßenschäden

Die Verbindungsstraße zwischen der L 22 und der L 24 in Rätzlingen soll 2018 ausgebaut werden. Anlieger befürchten jedoch neue Schäden.

Von Anett Roisch 20.02.2018, 00:01

Rätzlingen l Planer Ulrich Schwieger stellte vor der Sitzung des Rätzlinger Ortschaftsrates den Anliegern und den Mitgliedern des Gremiums die Pläne zum Ausbau des etwa 55 Meter langen Verbindungsweges zwischen der Landesstraße (L) 22 und der L 24 vor.

„Die Einmündungsbereiche zur L 22 und zur L 24 sind bereits hergestellt. Auf der Ostseite wurden zu einem früheren Zeitpunkt schon mal die Nebenanlagen ausgebaut“, beschrieb Schwieger. Der Seitenbereich wurde dort bereits mit Pflastersteinen versehen, die Bordanlage wurde hergestellt und die Gosse installiert.

„Die Ostseite bleibt so erhalten, wie sie ist und wird im Zuge der Baumaßnahme nicht mehr berücksichtigt“, erklärte der Planer. Die Nebenanlage auf der Westseite soll unbefestigt bleiben. „Es werden nur die Grundstückszufahrten neu hergestellt. Die Zwischenräume werden dann mit Oberboden versehen und später begrünt, so dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden“, beschrieb er.

Grundhaft ausgebaut und neu befestigt werden soll hingegen die Straße, die eine Verbindungsfunktion hat und als Sammelstraße ausgelegt ist. Der vorhandene Regenwasserkanal muss noch untersucht werden. „Wenn sich herausstellt, dass die Regenwasserkanalverbindung defekt ist, wird er im Zug der Baumaßnahme ausgewechselt. Der Schmutzwasserkanal ist ja schon verbaut worden“, beschrieb er.

Die Fahrbahnbreite bleibt. Es soll auf der Westseite eine neue Bord- und Gossenanlage entstehen. Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe in den Regenwasserkanal abgeleitet.

Franziska Braune, Mitarbeiterin des Bauamtes, erläuterte die Beitragsberechnung für die Grundstückseigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften und grundstücksbezogenen Besonderheiten. Demnach handelt es sich um voraussichtliche Baukosten von insgesamt etwa 77.300 Euro. Der Anliegeranteil ist etwa 36.770 Euro hoch. Dabei beträgt der Anliegeranteil für die Fahrbahn 40 Prozent sowie für den Gehweg, für die Entwässerungsanlagen, für die Gehwegbeleuchtung und für die Grünanlagen jeweils 60 Prozent.

Die Grundstückszufahrten muss jeder Anlieger selbst zahlen. „Wenn die Entwässerungsanlage in Ordnung ist, reduzieren sich die Kosten um 18.000 Euro“, ergänzte Uwe Dietz, Leiter des Bauamtes der Stadt.

Rätzlingens Ortsbürgermeister Wilhelm Behrens (WG Sport) ergänzte: „Die Straße ist zwar keine Kreis- oder Landesstraße, aber es fahren ja auch oft schwere Fahrzeuge dort lang. Das soll zwar nicht so sein, aber es war auch schon in der Vergangenheit so.“ Der Ortschef bedauerte, dass sich niemand an die Einhaltung dieses Verbotes hält und es auch niemand kontrolliert.

„Es gibt hier zwar ein Verkehrsverbot für Lkw, aber die Lastwagen donnern hier rum. Das geht morgens halb 4 Uhr los. Auch die neue Straße würde wieder kaputt gefahren werden. Eine Verkehrsberuhigung muss her, damit die Lkw nicht wieder da durchpfeifen“, sagte Karsten Schulz, Bewohner von Rätzlingen.

Die Straße mit Verbundspflastersteinen zu versehen, wäre zwar nach dem Preisvergleich des Planers günstiger, aber die Gefahr, dass die großen Fahrzeuge die Steine kaputt fahren sei zu groß. „Da gebe ich doch lieber etwas mehr Geld aus. Aber es geht eigentlich darum, dass die Laster da nicht alle durchfahren“, ergänzte Anwohnerin Yvonne Schwerin-Weber.

Sie wies darauf hin, dass sich auf ihrem Grundstück auch ein Stück des Radweges befindet. Der Fahrradweg führt nach Kathendorf und wird öffentlich genutzt. Dies sollte bei der Berechnung der Kosten berücksichtigt werden.

„Die Straße soll also eine vernünftige Asphaltdecke bekommen“, fasste Jörg Lauenroth-Mago (Bündnis90/Die Grünen), Mitglied im Ortschaftsrat, zusammen. Dietz betonte, dass es seitens der Verwaltung eine Prüfung für eine Verkehrsberuhigung geben wird. Poller einzubauen wäre – nach Ansicht von Dietz – verkehrstechnisch nicht möglich, weil auch das Fahren von Rettungsfahrzeugen gewährleistet sein muss.