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Mieten Landkreis verschickt Fragebögen

2500 Wohnungsvermieter bekommen Post vom Landkreis Börde. Darin enthalten ist ein Fragebogen zur Erfassung von Wohnungsmieten.

Von Ivar Lüthe 01.12.2016, 17:00

Haldensleben l Der Landkreis ist verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe im angemessenen Umfang zu übernehmen. Um zu einer repräsentativen Auswertung zu kommen, wirbt Marcus Waselewski, Leiter des Fachdienstes Soziales beim Landkreis Börde, für eine Teilnahme.

„Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich am spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Landkreises Börde“, erklärt Waselewski den Hintergrund der Aktion. Genau auf diesen unbestimmten Rechtsbegriff stützen sich verschiedene Bundessozialgerichtsurteile. „Am Ende wollen wir mit Unterstützung der Vermieter eine aktuelle und vor allem eine rechtssichere Grundlage haben, um Kosten der Unterkunft für Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe berechnen zu können.“

Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung wurde das „Forschungsinstitut Analyse & Konzepte“ beauftragt. „Das Institut“, so Waselewski, verfügt sowohl über große Erfahrungen bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch bei der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden.“

Die für die Befragung ausgewählten Vermieter und Verwalter von Wohnraum werden um Unterstützung gebeten. Dr. Waselewski: „Selbstverständlich ist die Teilnahme freiwillig. Als Rücksendetermin per frankierten Freiumschlag haben wir den 15. Dezember festgesetzt. Je mehr Rückläufe ausgewertet werden, desto repräsentativer ist der Mietspiegel, der nach Fertigstellung auf Antrag auch Wohnungsvermietern zur Verfügung gestellt werden kann. Wichtig zu wissen, das Vorgehen steht auch im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.“

Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Soziales des Landkreises Börde bei Bedarf auch unter der Telefonnummer 03904/724 041 53.