1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Siedlungen aus dem Drömling lösen

Naturschutz Siedlungen aus dem Drömling lösen

Das Landesverwaltungsamt plant, Siedlungsräume aus dem Drömling herauszulösen, ohne dass sich Bedingungen verschlechtern.

Von Anett Roisch 09.09.2015, 01:01

Calvörde l „Bereits 1967 wurde das erste Landschaftsschutzgebiet ,Südlicher Drömling‘ ausgewiesen. 1979 folgten ein Fischotterschongebiet und 1981/83 zwei Wiesenvogelschongebiete“, erläuterte Fred Braumann, Leiter des Naturparks Drömling, bei der jüngsten Sitzung des Wirtschafts- und Umweltausschusses der Gemeinde Calvörde, die Entstehung des Schutzgebietes. Die ersten Naturschutzgebiete (NSG) waren 1978 das „Jeggauer Moor“ zur Sicherung atlantisch verbreiteter Pflanzenarten und 1989 der „Breitenroder Oebisfelder Drömling“ als naturnahes Bruch- und Feuchtwaldgebiet. „Die gesetzlichen Grundlagen für die jetzt bestehenden Schutzgebiete sind noch aus dem Gesetzblatt der DDR“, erklärte Braumann.

1990 entstand das Großschutzgebiet Drömling, flächen- und namensgleich als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet auf 27 820 Hektar, darin enthalten sieben NSG auf 4 510 Hektar Fläche. 2005 wurden die sieben NSG zusammengefasst und als neues NSG „Ohre Drömling“ auf 10 340 Hektar erweitert.

Nach fast zwei Jahren intensiver Planungen, Verhandlungen und Gesprächen hat die Naturparkverwaltung Drömling nun mit dem für Sachsen-Anhalt federführenden Landesverwaltungsamt in Halle ein Handlungskonzept erarbeitet, das die Umsetzung des mit europäischer Tragweite behaftete Natura 2000-Projekts ermöglicht.

Natura 2000 ist ein Projekt, das im Ergebnis ermöglichen soll, auch in der Zukunft eine Artenvielfalt und den Schutz der Umwelt mit Augenmaß zu gewährleisten, so die Formulierung aus dem Landesverwaltungsamt.

Wichtigstes Kriterium für die Umsetzung des in Klötze, Oebisfelde-Weferlingen und der Verbandsgemeinde Flechtingen ausliegenden Verordnungsentwurfs ist der Erhalt der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Im Zuge der Planungen hat die Naturparkverwaltung immer wieder Gespräche mit Vertretern der Landwirtschaft, aber auch in Einzelgesprächen mit Landwirten, die Absichten des Naturschutzprojektes erörtert, informierte Braumann.

„Wichtigste Änderungen gegenüber dem LSG von 1990 sind die Herauslösung der Ortslagen aus dem Landschaftsschutzgebiet auf der einen und die Hinzuziehung von einigen für den Vogelschutz wichtigen Flächen auf der anderen Seite“, beschrieb Braumann. Im Einklang von Mensch und Natur kann so ein in sich fast geschlossenes Landschaftsschutzgebiet auf einer Fläche von mehr als 19 200 Hektar entstehen, so die Planung. Die Herauslösung der Ortslagen wurde mit den beteiligten Kommunen abgestimmt.

„Jetzt ist es noch so, dass wir als Naturparkverwaltung für die einzelnen Bauvorhaben im Innenbereich der Ortschaften Stellungnahmen abgeben müssen, beziehungsweise im Außenbereich unsere Zustimmung geben müssen. Nach neuerem Recht stimmen sich Naturschutzbehörde und Kommune über Flächennutzungspläne und Bebauungspläne ab und lösen diese Gebiete aus dem Landschaftsschutzgebiet heraus“, erklärte er.

Im Bereich Calvörde gehe es - nach Braumanns Ausführungen - um die Herauslösung von Flächen in der Gemarkung Elsebeck und Calvörde. Im Flecken Calvörde sollen die Flächen mit der Bebauung an der Ohrebrücke in Richtung Alte Fabrik aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden.

„Zielstellung ist ein länderübergreifendes Biosphärenreservat mit Niedersachsen, für das dann eine UNESCO-Anerkennung beantragt werden soll“, erklärte der Chef des Naturparks.

Die Gemeinde Calvörde soll eine Stellungnahme zum Entwurf geben. Ausschussvorsitzender Gerhard Reinecke (CDU) machte deutlich, dass die Verordnung auf keinen Fall die Förderung der touristischen Nutzung des Drömlings behindern darf. Das gerade erst fertiggestellte Vermarktungs- und Tourismuskonzept mit seinen verschiedenen Themenfeldern müsste nach Reineckes Meinung unbedingt mit einbezogen werden. Braumann stimmte Reinecke zu und schlug vor, das touristische Ziel ergänzend in die Stellungnahme zu formulieren.