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Park And Ride Strafzettel sorgt für Verwirrungen

Ein Knöllchen am Park + Ride Parkplatz am Haldensleber Bahnhof sorgt für Verwirrungen. Ist der Parkplatz nicht eigentlich kostenlos?

Von Theresa Schiffl 08.10.2020, 23:01

Haldensleben l Entspannt das Auto am Parkplatz am Bahnhof abstellen, zur Freundin nach München fahren und samt Hund und restlichem Gepäck wieder nach Haldensleben zum rechtmäßig geparkten Auto zurückkommen. Das war der Plan von Julia Ueckert.

Als sie aber mit Partnerin und Hund bei ihrem Auto ankam, erlebte sie eine böse Überraschung: Ein Bußgeldzettel hing an der Frontscheibe ihres Autos. Sie habe im absoluten Halteverbot gestanden, war der Grund für den Strafzettel. Aber warum? „Dort wurden Grünarbeiten erledigt“, erzählt Ueckert. Deshalb wurde ein „mobiles Halteverbotsschild“ aufgestellt und natürlich konnte sie nicht reagieren. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich von dem Parkverbot ja nichts mitbekommen habe“, sagt sie verärgert.

Sie wartete auf den Bescheid und legte Widerspruch ein, da sie nicht wusste, warum sie das Bußgeld trotz Abwesenheit und rechtmäßigen Parkens bekommen hat. „In meinem Bekanntenkreis hat es auch schon so einen Fall gegeben“, erinnert sie sich. Eine Begründung bekam sie erst bei einem Telefonat mit dem Ordnungsamt.

Auf Nachfrage der Volksstimme bei der Stadtverwaltung antwortete Stefanie Stirnweiß, Mitarbeiterin der Abteilung Kommunikation: „Es ist in der Tat so, dass ein Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nur für drei volle Tage davon ausgehen kann, dass sich die aktuell ausgeschilderte Parksituation nicht verändert.“ Diese Änderungen, wie zum Beispiel das Schild für das absolute Halteverbot während der Grünarbeiten, werden drei Tage vorher angekündigt und sind ab dem vierten Tag dann auch rechtskräftig.

„In der vorliegenden Situation sei das mobile Halteverbot wegen der bevorstehenden Mäharbeiten am Freitagvormittag aufgestellt worden. Da damit die Vorlaufzeit von drei Tagen eingehalten wurde, ist die am Donnerstag erfolgte Verwarnung rechtmäßig“, erklärt Stefanie Stirnweiß.

Grundsätzlich sei es zwar so, dass das dauerhafte Parken auf entsprechenden Stellen erlaubt ist. Dennoch müsse der Fahrer jederzeit damit rechnen, dass es zu kurzfristigen Änderungen aufgrund von Rohrbrüchen oder wie in diesem Fall Grünschnittarbeiten bestehenden Verkehrsregeln kommt.

Sie empfiehlt: „Um hier vorsorglich Abhilfe zu schaffen, ist es tatsächlich zu empfehlen, ab dem vierten Tag einer längeren Abwesenheit jemanden zu beauftragen, der dann regelmäßig nach dem abgestellten Fahrzeug schaut und dieses gegebenenfalls auch entfernen kann.“

Für Julia Ueckert ist das Verwarngeld natürlich ein großes Ärgernis. Hinzu kommt, dass sie nun mit der angefallenen Mahngebühr statt anfänglichen 15 Euro mittlerweile schon 45 Euro zahlen muss. „Ich finde es zwar toll, dass es so einen Parkplatz wie hier gibt, in anderen Städten kostet das etwas. Aber ich fühle mich trotzdem abgezockt“, so Ueckert. Am meisten ärgere sie, dass sie nicht gleich nach ihrem ersten Antwortschreiben eine Begründung für das Verwarngeld bekommen hat. „Dann hätte ich das Bußgeld auch gezahlt und müsste jetzt nicht auch noch Mahngebühren zahlen“, ärgert sich Julia Ueckert.