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Politik Kontroversen um Börde-Wappen im AfD-Logo

Das Logo der Börde-AfD zeigt neben dem Parteinamen auch das Landkreis-Wappen. Die Verwendung bedarf einer Erlaubnis, die nicht vorliegt.

Von Juliane Just 10.08.2019, 01:01

Haldensleben l Das Logo des Kreisverbandes der Partei Alternative für Deutschland (AfD) sorgt derzeit für Kontroversen. Dort zu sehen ist der AfD-Schriftzug, aber auch das Wappen des Landkreises Börde. Der Kreisverband der Linken hat sich über die Verwendung des Wappens beschwert. Denn: Die Verwendung des Hornhäuser Reiters durch Parteien, Wählervereinigungen und Vereine ist eigentlich erlaubnispflichtig. Doch der Landkreis will nicht gegen den Verstoß vorgehen.

Die Verwaltung teilt auf Volksstimme-Anfrage mit, dass der Landkreis Börde Inhaber sämtlicher Rechte zur Führung des amtlichen Wappens mit dem Hornhäuser Reiter ist. Die Kommunalgesetzgebung in Sachsen-Anhalt bestimmt, dass kommunale Gebietskörperschaften wie der Landkreis als juristische Personen des öffentlichen Rechts berechtigt sind, amtliche Wappen zu führen. „Es geht um die Glaubwürdigkeit des Landkreises“, sagt Uwe Baumgart, Pressesprecher des Landkreises.

Laut eines Runderlasses des Innenministeriums aus dem Jahr 2017 ist die Verwendung des Wappens für heraldische, wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht und die staatsbürgerliche Bildung erlaubt. Die Nutzung für gewerbliche Zwecke ist demnach nur unter ganz besonders strengen Vorschriften möglich. In dem Runderlass ist ebenfalls festgehalten, dass die Verwendung des Wappens auf Plakaten und Internetseiten von Parteien, Wählervereinigungen und Vereinen grundsätzlich erlaubsnispflichtig ist.

Dennoch weist das Ministerium auch darauf hin, dass jeder Landkreis selbst für die Vewendungen des Wappens zuständig ist. Genaue Regelungen gibt es nicht. Uwe Baumgart weißt darauf hin, dass für den Landkreis ein „Unterlassungsanspruch gegen den Verwender“ besteht. Voraussetzung für die Entstehung des Unterlassungsanspruchs ist grundsätzlich, dass sich jemand rechtswidrig verhalten hat.

Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist im Paragrafen 1004 festgehalten, dass der Eigentümer die Beseitigung der Beeinträchtigung – in diesem Falle das Börde-Wappen – verlangen kann. Sollte dies nicht geschehen, könnte der Eigentümer – in diesem Falle der Landkreis – auf Unterlassung klagen.Doch: Die Verwaltung hat sich dagegen entschieden. „Es gibt seitens der Verwaltung keine Entscheidung, gegen die Nutzung des Wappens vorzugehen“, sagt Uwe Baumgart.

Der Kreisverband der AfD weist auf Volksstimme-Nachfrage ebenfalls auf die nicht genau geregelte Nutzung des Wappens hin. „In der Hauptsatzung des Landkreises ist die Verwendung des Wappens nicht eingeschränkt“, schreibt Steffen Schroeder, Kreisvorsitzender der Börde-AfD. Ebenfalls weist er darauf hin, dass die Partei das Wappen nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt habe. Es habe „zu keiner Zeit Produkte der AfD mit dem Logo“ gegeben, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Das Wappen im Logo spiegele laut Schröder die Verbundenheit der Partei mit dem Landkreis wider.

Bei der Betrachtung der umliegenden Landkreise zeigt sich, dass die AfD ihre Logos mehrfach mit dem jeweiligen Kreis-Wappen verziert hat. So haben auch die Verbände Altmark West sowie Stendal das jeweilige Wappen in das Logo integriert. Im Jerichower Land ist das Logo neutral gehalten, das Landkreis-Wappen wurde nicht verwendet. Genauso sieht es in der Landeshauptstadt aus. Die AfD Magdeburg zeigt stadttypische Wahrzeichen als Piktogramm, das Stadtwappen wurde jedoch nicht ins Logo integriert.