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Rathaus-Streit Blenkles Suspendierung bleibt bestehen

Der Stadtrat in Haldensleben hat neben einer Disziplinarklage gegen Bürgermeisterin Regina Blenkle auch drei weitere Punkte beschlossen.

Von André Ziegenmeyer 30.03.2019, 00:01

Haldensleben l Im nichtöffentlichen Sitzungsteil am Donnerstagabend wurde in Haldensleben über eine Abschlussentscheidung zur Disziplinarmaßnahme von Bürgermeisterin Blenkle beraten. Darüber hinaus ging es um die Beauftragung eines Rechtsanwalts, die vorläufige Dienstenthebung und eine geplante Kürzung von Regina Blenkles Dienstbezügen.  Zum Disziplinarverfahren: Laut Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt muss der Stadtrat bei einem solchen Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden, wie es weitergehen soll. Denkbar sind verschiedene Optionen: eine Einstellungsverfügung, eine Disziplinarverfügung (zum Beispiel Verweis oder Geldbuße) – oder die Erhebung einer Disziplinarklage. Ausschlaggebend ist die Schwere des angenommenen Dienstvergehens. 

Die nichtöffentliche Beschlussvorlage des Rates liegt der Redaktion vor. Darin heißt es: „Sollte der Stadtrat zu der Auffassung gelangen, dass die Bürgermeisterin durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn (des Stadtrates – Anm. d. Red.) oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, wäre sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Es handelt sich insoweit, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll, nicht etwa um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Vielmehr hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Feststellung des verloren gegangenen Vertrauens verwaltungsgerichtlich voll inhaltlich nachprüfbar wäre.“ 

Nach Informationen der Volksstimme hat der Stadtrat seinen Vorsitzenden Guido Henke (Linke) beauftragt, beim Verwaltungsgericht Magdeburg Disziplinarklage einzureichen. Zuvor ist noch die Kommunalaufsicht zu benachrichtigen.  Außerdem hat der Rat nach Kenntnis dieser Zeitung einer Kürzung der Dienstbezüge Regina Blenkles zugestimmt. Die Höhe stehe noch nicht fest. Sie werde später festgelegt – und zwar unter Berücksichtigung einer Anhörung. Hintergrund: Vor zwei Wochen hat sich der Stadtrat schon einmal mit einer möglichen Kürzung der Dienstbezüge beschäftigt. Den Antrag dazu hatte die Fraktion „Die Fraktion“ gestellt. Vorgeschlagen wurde eine Kürzung von zehn Prozent für einen Zeitraum von einem Jahr. Damit sollte das Disziplinarverfahren beendet werden. Dies hat der Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. 

Die vorläufige Suspendierung hat der Rat laut Volksstimme-Informationen mit einem Beschluss aufrecht erhalten. Laut Disziplinargesetz kann sich eine solche Dienstenthebung auf mehrere Gründe stützen. Beispielsweise auf die Annahme, dass durch Blenkles Verbleiben im Dienst „der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden“. Ferner sei eine vorläufige Dienstenthebung möglich, „wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird“.  

Da die Ermittlungen abgeschlossen sind, können sie laut Stadtrat-Unterlagen auch nicht mehr behindert werden. „Jedoch ist davon auszugehen, dass das Verbleiben im Dienst den Dienstbetrieb gefährdet und dass die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht“, heißt es in den Stadtrat-Unterlagen. 

Vor rund drei Wochen hat zu diesem Thema auch das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst. Laut Informationen der Volksstimme hatte sich Regina Blenkle zum zweiten Mal mit einer Verfassungsbeschwerde an dieses Gericht gewandt. Diese richtete sich gegen die vorläufige Suspendierung durch den Stadtrat sowie gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg und des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt. Beide hatten die Suspendierung für zulässig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Verfassungsbeschwerde zu einer Entscheidung anzunehmen. 

Detaillierte Stellungnahmen zum nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung gab es nicht. Der Vorsitzende Guido Henke teilte lediglich mit: „Der Stadtrat hat vier Beschlüsse in einer Personalangelegenheit gefasst.“ Die Fraktionsvorsitzenden Mario Schumacher (CDU) und Roswitha Schulz (Linke) wiederholten diese Aussage annähernd wortgleich. „Alles andere wäre eine Ordnungswidrigkeit“, ergänzte Roswitha Schulz mit Bezug auf die Vertraulichkeit der Informationen.

Bernhard Hieber als Fraktionsvorsitzender der SPD hob lediglich hervor, dass es eine sehr sachliche und unaufgeregte Diskussion gegeben habe. Deutlichere Worte fand Michael Reiser. Er ist der Vorsitzende der Fraktion „Die Fraktion“. In seinen Augen sei das Disziplinarverfahren bewusst verzögert worden. Bereits nach einem Jahr der Ermittlungen habe es einen ersten Abschlussbericht gegeben. Diesen habe Guido Henke jedoch nicht als Grundlage für einen Beschluss vorgelegt. „Es geht nicht mehr um eine Disziplinierung, sondern um die Fernhaltung Regina Blenkles von ihrem Amt“, so Reiser.

Für Boris Kondratjuk (Bürgerfraktion) sei die Entscheidung am Donnerstag viel zu spät gefallen. „Das, was heute entschieden wurde, hätten wir schon nach dem ersten Ermittlungsbericht beschließen können. Stattdessen haben wir viel Geld und viel Ansehen verloren. Wir verlassen heute diesen Raum ohne Sieger und Besiegte.“

Regina Blenkle erklärte: „Es dürfte ein Novum in der Geschichte sein, dass eine Bürgermeisterin von ihrer kompletten Amtszeit nur 19 Monate arbeiten konnte.“ Auf die Frage, ob sie damit rechne, noch während ihrer regulären Amtszeit ins Rathaus zurückzukehren, antwortete sie: „Ich werde darum kämpfen!“

In einem schriftlichen Statement wirft sie Teilen des Stadtrates vor, sie bewusst aus dem Amt drängen zu wollen.  Das Disziplinarverfahren gegen Regina Blenkle läuft seit rund drei Jahren. Ihr werden 26 Vorwürfe zur Last gelegt. Unter anderem soll sie gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen sowie die Beschlüsse des Rates nicht umgesetzt und umstrittene Personalentscheidungen getroffen haben.