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Rathaus-Streit Bürgermeisterin Blenkle soll Strafe zahlen

Am 28. März entscheidet sich, wie es mit dem Disziplinarverfahren gegen Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle weiter geht.

Von Jens Kusian 28.02.2019, 00:01

Haldensleben l Für Haldenslebens vorläufig und bei vollen Bezügen suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) wird der 28. März zum Tag der Entscheidung. Dann wird der Haldensleber Stadtrat über das weitere Vorgehen im Disziplinarverfahren gegen sie als Bürgermeisterin beraten.

Behandelt werden soll an diesem Tag auch ein Antrag der Fraktion Die Fraktion. Demnach soll der Stadtrat beschließen, das Disziplinarverfahren gegen Regina Blenkle zu beenden. Als Disziplinarmaßnahme gegen die Bürgermeisterin betrachtet Die Fraktion eine Gehaltskürzung von zehn Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr als angemessen.

„Die angeschuldigten Sachverhalte lassen es möglich erscheinen, dass der Bürgermeisterin einzelne Pflichtverletzungen nachweisbar sind. Angesichts der zugespitzten Kommunikation zwischen den Beteiligten und der wohl offensichtlichen Voreingenommenheit der Ermittlungsführerin ist uns leider keine abschließende Feststellung eines Dienstvergehens möglich“, begründet Michael Reiser (FUWG), Vorsitzender von Die Fraktion, den Antrag.

Das Verfahren gegen die Bürgermeisterin läuft seit 32 Monaten, seit 25 Monaten ist sie suspendiert. „Damit werden ohne abschließendes Urteil durch ein Verwaltungsgericht schon vollendete Tatsachen geschaffen“, heißt es in der Begründung weiter.

Darüber hinaus moniert Anja Reinke (FUWG), dass Die Fraktion diesen Antrag am 17. Januar zur Behandlung in der Stadtratssitzung am Donnerstag, 28. Februar, eingereicht habe, er aber erst für die März-Sitzung auf der Tagesordnung stehe. Dazu erklärt Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Die Linke), dass laut Geschäftsordnung eingereichte Anträge bis zur übernächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen seien. „Genauso wird es geschehen“, unterstreicht er.

Darüber hinaus stellt er klar, dass seit August 2018 allen Stadträten bekannt sei, dass die Beratung zum Disziplinarverfahren zeitlich aus Vorlageerarbeitungen und Fristerfordernissen heraus für die Märzsitzung vorgesehen ist. Diesem Zeitplan habe auch kein Stadtrat in der Vergangenheit widersprochen, betont Henke.

Allerdings dürfte der Antrag von Die Fraktion wenig Aussicht auf Erfolg haben. Zum einen ist das den Kräfteverhältnissen im Stadtrat geschuldet. Zum anderen aber auch der Schwere der Vorwürfe, die gegen die Bürgermeisterin erhoben werden. Von den 26 Vorwürfen gegen Regina Blenkle – unter anderem Verletzung der Dienstpflicht, umstrittene Personalentscheidungen und Verstöße gegen das Kommunalverfassungsgesetz – hätten sich nach Aussagen der Ermittlungsführerin fast alle bestätigt. Deshalb legt sie eine Amtsenthebung nahe. Dazu müsste der Stadtrat eine Disziplinarklage erheben. Möglich wären aber auch ein Verweis oder eine Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme.

Die Beratung der Stadträte zum Disziplinarverfahren wird aber hinter verschlossen Türen nicht öffentlich erfolgen.