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Rauchmelder Rund 2000 Wohnungen ausgerüstet

Die Rauchmelder-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2016 auch in Sachsen-Anhalt. Die Wohnungsbaugenossenschaft Haldensleben hat sie umgesetzt.

Von Andreas Satzke 16.01.2016, 00:01

Haldensleben l Mit Ende des vergangenen Jahres ist die Frist zum Anbringen von Rauchmeldern ausgelaufen. Ab dem 1. Januar 2016 muss jede Wohnung in Sachsen-Anhalt über einen Rauchmelder verfügen.

Was für Besitzer von einem Haus oder wenigen Immobilien schnell gemacht ist, fordert die Wohnungsbaugesellschaften schon wesentlich stärker. Zu ihnen gehört auch die Wobau Haldensleben.

„Wir haben 2012 bereits mit dem Anbringen von Rauchmeldern begonnen“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Wobau Haldensleben. „In vier Jahresintervallen haben wir unsere fast 2000 Wohnungen nach und nach damit ausgestattet.“ Die Mieter hätten zu größten Teilen positiv und verständnisvoll reagiert.

Rechtzeitig zum Jahresende, genau genommen im November 2015, konnte Schmidt dann Erfolg vermelden. „Bis auf vielleicht drei bis vier Einzelfälle ist unser Wohnungsbestand nun mit Rauchmeldern versehen“, sagt Schmidt. Bei den Einzelfällen handle es sich um Mieter, die sich gegen das Einbauen gewehrt hätten oder die nicht anzutreffen waren. Dabei hat die Firma, die neben der Anbringung der Rauchmelder auch für die Heizkostenverteiler der Wobau Haldensleben zuständig ist, den Mietern drei Termine mit einem jeweiligem Abstand von einem Monat genannt. „Natürlich sollen auch die nicht versorgten Wohnungen noch nachgeholt werden“, versichert Schmidt.

„Sollte jemand auf Montage oder im Urlaub gewesen sein, haben wir genug Zeit eingeräumt“, ist sich Schmidt sicher. „Wir haben dabei bewusst auf eine Firma gesetzt, mit der wir schon länger zusammenarbeiten. Schließlich müssen die Rauchmelder auch jährlich gewartet werden. Auch im Störungsfall ist es gut zu wissen, dass jemand schnell vor Ort sein kann.“

Die Kosten für den Einbau hat die Wobau selbst getragen. Rund 160.000 Euro in den letzten vier Jahren, berichtet Harald Schmidt. Lediglich die Wartungskosten werden auf die Mieter umgelegt. Dies sei aber ein verschwindend geringer Betrag, verspricht Schmidt.

Bei der Auswahl der Rauchmelder sei es wichtig gewesen, „nicht die billigste Variante zu nehmen. Ein Gütesiegel sowie eine 10-Jahre-Betriebsgarantie waren für uns eine Bedingung“, berichtet Schmidt.

Kompliziert wird es auch für Privateigentümer, wenn es um die Auswahl der Räume geht. „Vorgegeben ist ein Rauchmelder in Schlaf- und Fluchträumen, aber Mieter nutzen die Räume unterschiedlich. Nicht jeder wählt den gleichen Raum als Schlafzimmer“, sagt Schmidt. Er rät daher in allen Wohn- und Schlafräumen einen Rauchmelder anzubringen. „Optimalerweise werden sie an der Decke in der Raummitte angebracht“, sagt Schmidt. „Bei einem Raum, der größer als 50 Quadratmeter ist, sind zwei Rauchmelder ratsam.“

Die Pflicht, einen Rauchmelder anzubringen, hält Schmidt für sinnvoll. „Sachsen-Anhalt hat recht spät reagiert. Dabei bringt das Anbringen eines Rauchmelders tatsächlich mehr Sicherheit“, sagt der Wobau-Geschäftsführer. Die Erfahrung zeige, dass Rauchmelder Leben retten könnten. Denn die meisten Menschen die bei einem Brand sterben, werden durch den Rauch vergiftet. Schlägt ein Rauchmelder erstmal an, sei dieser nicht zu überhören, sagt Schmidt, auch nicht im Schlaf.

Das Anbauen in eigenen Wohnräumen sei kein Problem, sagt er. Mit Hilfe von Magneten wird der Melder an der Decke befestigt und ist sofort einsatzbereit. „Modelle ab 20 Euro sind, meiner Meinung nach, schon von hoher Qualität und sicher genug für eine Wohnung“, sagt Schmidt.