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Stadt-Plan Mehr Rechte für Gartenbesitzer

In Haldensleben gibt es Kleingärten außerhalb von Sparten. Dort dürfte nicht einmal eine Laube stehen. Das will die Stadt nun ändern.

Von André Ziegenmeyer 12.10.2018, 01:01

Haldensleben l Entsprechende Pläne hat Bauamtsleiter Holger Waldmann vor Kurzem bei einer Sitzung des Bauausschusses vorgestellt. Demnach gibt es solche Gärten an vielen Stellen - sowohl im Zentrum als auch an den Stadträndern oder in den Ortschaften.

Im Flächennutzungsplan sind sie ganz unterschiedlich eingetragen: mal als Grünfläche, gemischte Baufläche, Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche oder ähnliches. Für die Eigentümer kann das Schwierigkeiten mit sich bringen. Wie Holger Waldmann ausführte, sei beispielsweise auf Grünflächen nicht einmal der Bau eines Schuppens oder Gerätehauses genehmigungsfähig. Bei gemischten Bauflächen oder Wohnbauflächen sehe es etwas günstiger aus – allerdings nicht, wenn sie zum sogenannten Außenbereich gehören. Denn dort sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. Dazu zählen weder die Errichtung von Gebäuden oder die Versiegelung von Flächen in Gärten. Davon ausgenommen sind nur solche Gärten, die zu einem Kleingartenverein gehören. Bei allen anderen müssten Bauvorhaben der Besitzer letztlich abgelehnt werden. Dabei ist zu beachten: „Außenbereich“ ist ein Begriff aus dem Planungsrecht. Er kann auch Flächen in Innenstadtnähe betreffen, an denen keine zusammenhängende Bebauung besteht.

Um das Problem zu lösen, plant die Stadt, für solche Flächen einen Bebauungsplan aufzustellen. Auf diese Weise könne vermieden werden, dass Lauben automatisch zu Schwarzbauten werden. „Außerdem bietet ein Bebauungsplan die Möglichkeit, das Gebiet in seiner Entwicklung zu steuern“, sagte Holger Waldmann. Auf diese Weise erhielten die Eigentümer der Gärten planungsrechtliche Sicherheit. Bedeutet: Sie hätten die Möglichkeit, im Rahmen der getroffenen Festsetzungen legal zu bauen.

Diese Vorgaben sollen sich laut Holger Waldmann am Bundeskleingartengesetz orientieren. So dürften beispielsweise bauliche Anlagen eine Höhe von 3,5 Metern nicht überschreiten. Im Gegenzug seien Nebenanlagen wie beispielsweise Gartenhäuser, Schuppen, Schwimmbecken, Terrassen, Gewächshäuser, Spielanlagen oder befestigte Plätze zulässig.

Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit noch an der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes. Sobald der Entwurf steht, wird er in den städtischen Gremien beraten.