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Stadtrat Kompetenzen eingeschränkt

Haldenslebens Stadtrat hat die Kompetenzen von Regina Blenkle stark beschnitten. Die Bürgermeisterin hat Widerspruch eingelegt.

Von Marita Bullmann 16.04.2016, 01:01

Haldensleben l Nach Ablauf von neun Monaten Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin schätzten die Fraktionen CDU, Die Linke und SPD ein, „dass die vom Stadtrat gefassten Beschlüsse nicht vollumfänglich durch die Hauptverwaltungsbeamtin umgesetzt wurden.“ So stand es in der Begründung des Antrags der drei Fraktionen an den Stadtrat zur Änderung der Hauptsatzung, der am Donnerstagabend behandelt wurde. Ihr Vorwurf: Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) würde die Ermächtigungen, die ihr in der Hauptsatzung eingeräumt werden, nicht zum Wohle der Stadt nutzen.

Roswitha Schulz, Fraktionsvorsitzende der Linken, wiederholte in der Sitzung die Begründung. Dieser Antrag sei ihnen nicht leicht gefallen, versicherte sie. Es werde Widerspruch und eine Prüfung geben, stellte sie fest, doch die Fraktionen möchten das in der vorliegenden Form beschließen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen den Fraktionsvorsitzenden noch ein Änderungsantrag von Ralf Neuzerling (FDP) sowie allen Stadträten als Tischvorlage ein Änderungsantrag von Thomas Seelmann (CDU) vor. Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Linke) ließ nach umfangreicher Diskussion einschließlich einer kurzen Auszeit über die Anträge nacheinander abstimmen.

Neuzerling erklärte zunächst, dass laut Paragraph 60 der Kommunalverfassung die Bürgermeisterin richtiger als Hauptverwaltungsbeamtin zu bezeichnen wäre. Mit seinem Änderungsantrag, so erläuterte er, würden die Aufgaben der Hauptverwaltungsbeamtin auf die Kommunalverfassung zurückgeführt werden. Das bedeute, die Hauptverwaltungsbeamtin leite die Kommune, sie repräsentiere und vertrete die Kommune, alles weitere regelt der Stadtrat. Nach seinem Entwurf der Hauptsatzung fällt der Hauptausschuss generell finanzielle Entscheidungen bis zu einer gewissen Höhe. Darüber hinaus obliegt der Beschluss ohnehin dem Stadtrat.

Er sprach von einem „historischen Moment“, den Streit auszuräumen. Hier gehe es um den Versuch, die Rechte der Hauptverwaltungsbeamtin zu beschneiden. Vor zwei Jahren erst seien die Kompetenzen des Bürgermeisters erhöht worden. Man solle jetzt nicht die Hauptverwaltungsbeamtin ans Gängelband legen. Neuzerling schlug vor, man könne den Beschluss auch aussetzen und versuchen, eine Übereinkunft zu erzielen. Dafür fand er jedoch keine Unterstützung.

Dirk Hebecker (parteilos/Bürgerfraktion) zeigte sich begeistert von Neuzerlings Vorschlag. Vielleicht gäbe es doch noch eine Einheit, hoffte er. Bernhard Hieber (SPD) begrüßte die Arbeit von Neuzerling, bedauerte aber, dass er diesen Vorschlag erst am Sitzungstag erhalten habe. Die Türen für Gespräche stünden offen, bekräftigte er. Er sähe in Neuzerlings Antrag keine in sich geschlossene Ergänzung, er ersetze den eigentlichen Antrag, stellte der Fraktionsvorsitzende fest und wünschte sich, sich künftig vorher abzustimmen.

Im Antrag der drei Fraktionen geht es um Rechtsgeschäfte, über die der Hauptausschuss beschließen muss. Dabei werden die Kompetenzen der Bürgermeisterin beschnitten, die in bestimmten Fällen nicht mehr über Rechtsgeschäfte entscheiden darf, wenn der Vermögenswert 10 000 beziehungsweise 5000 Euro übersteigt. Zuvor konnte sie allein verfügen bis zu Werten von 50 000 beziehungsweise 15 000 Euro. Zuschüsse aus Programmen der Städtebauförderung darf sie jetzt nur noch bis zu 5000 Euro vergeben, zuvor lag der Betrag bei 15 000 Euro.

Jede Woche mindestens eine Sitzung prognostizierte Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG), wenn der Antrag der drei Fraktionen greift. Das koste auch sehr viel Geld und die Verwaltung wäre nicht mehr handlungsfähig.

Thomas Seelmann (CDU) beantragte zwei Ergänzungen: „Der Stadtrat entscheidet über die Eröffnung, Fortführung und Einstellung von gerichtlichen Verfahren sowie über dies betreffende Vergleiche, sofern diese nicht die laufende Verwaltung betreffen und einen Streitwert von 20 000 Euro übersteigen. Dieses gilt insbesondere in Personalangelegenheiten.“ Der Hauptausschuss soll in Fällen entscheiden, wenn der Streitwert von 5000 Euro nicht überstiegen wird.

Er sei dagegen, die Kompetenzen der Bürgermeisterin noch mehr zu beschneiden und alles auf Null zu setzen, wie es Neuzerling vorgeschlagen hatte, erklärte Seelmann.

Regina Blenkle wehrte sich gegen die Vorwürfe, die Beschlüsse des Stadtrats „nicht voll umfänglich“ umzusetzen und erklärte, dass auch in der Vergangenheit nicht alles ordnungsgemäß gelaufen sei. Da man die Bürgermeisterin nicht abwählen könne, würden sie versuchen, „sie durch die Hintertür kalt zu stellen.“ Sie hielt den Fraktionen CDU, Die Linke und SPD vor, 17 Leute würden sich in dem Antrag als Stadtrat bezeichnen, ohne die Leute auf der anderen Seite gefragt zu haben.

„Sie paralysieren die gesamte Verwaltung“, wandte sie sich an die Stadträte der drei Fraktionen. „Gibt es nicht sinnvollere Aufgaben?“ Mehrheitlich hat der Stadtrat die Änderung der Hauptsatzung Damit sind die Kompetenzen von Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) stark beschnitten. Sie hat Widerspruch eingelegt.

Der Stadtratsvorsitzende ließ nacheinander über die Anträge abstimmen, zunächst über den am weitesten gehenden Änderungsantrag von Neuzerling. Der bekam nur vier Ja-Stimmen, wobei 16 dagegen stimmten. Der Ergänzungsantrag von Seelmann wurde mit 15 Ja-Stimmen angenommen. Bei der namentlichen Abstimmung über den Antrag von CDU, Linken und SPD, die Hartmut Neumann (WPA/Die Fraktion) beantragt hatte, gab es 15 Ja- und 8 Nein-Stimmen.

Die Bürgermeisterin legte Widerspruch ein.