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Stadtrat Widerspruch in Sachen Wobau ist unzulässig

Die Kommunalaufsicht hat einen Widerspruch der Haldensleber Bürgermeisterin Regina Blenkle für unzulässig und unbegründet erklärt.

Von Jens Kusian 30.07.2016, 01:01

Haldensleben l Sozusagen druckfrisch haben die Haldensleber Stadträte auf ihrer Sitzung am Donnerstagabend die Entscheidung der Kommunalaufsicht auf ihren Tischen gehabt. Erst am Mittag war das Schreiben per E-Mail an die Stadtverwaltung gegangen.

Es geht um einen von mittlerweile zahlreichen Widersprüchen der Haldensleber Bürgermeisterin, die sie gegen Beschlüsse des Stadtrats eingelegt hat – in diesem Fall ganz konkret um die Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Haldensleben. Regina Blenkle hatte auf einer Gesellschafterversammlung am 23. Mai den Gesellschaftsvertrag ändern lassen. Zum einen dahin gehend, dass der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Haldensleben, also der Bürgermeister, Vorsitzender des Aufsichtsrats (AR) der Wobau ist. Damit wurde die bisherige Verfahrensweise, dass der Vorsitzende des AR aus der Mitte des Gremiums gewählt wird, ausgehebelt, der Aufsichtsrat selbst hätte nur noch den Stellvertreter des Vorsitzenden aus seinen Reihen wählen können. Eine weitere Änderung des Gesellschaftsvertrags sah vor, dass ein AR-Mitglied spätestens dann aus dem Gremium auszuscheiden hat, wenn es das gesetzliche Rentenalter erreicht. Im Klartext: Wer älter als 65 Jahre ist, muss den Wobau-Aufsichtsrat verlassen.

Ende Mai hat der Stadtrat diese Änderungen kassiert und die Bürgermeisterin aufgefordert, die Änderungen sofort rückgängig zu machen. Darüber hinaus hat er die Bürgermeisterin angewiesen, jede Personalmaßnahme, die in dien Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fällt, zu unterlassen. Dagegen legte Regina Blenkle Widerspruch ein. Der Stadtrat tagte erneut zu dem Thema und kam zum selben Ergebnis wie vorher: Die Veränderungen sind rückgängig zu machen. Weil die Bürgermeisterin dagegen erneut Widerspruch einlegte, landete der Fall bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde.

Die hat sich nun eindeutig positioniert. „Die Widersprüche der Bürgermeisterin (...) sind unzulässig und unbegründet (...)“, heißt es in dem Schreiben. „Die von mir vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass der am 26.05.2016 vom Stadtrat der Stadt Haldensleben gefasste Beschluss weder formell noch materiell rechtswidrig ist. Anlass für ein Einschreiten mit kommunalaufsichtlichen Maßnahmen gegen die Beschlussfassung des Stadtrats besteht daher nicht. Mit der Bestätigung des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht ist die Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben zum Vollzug des Beschlusses verpflichtet, selbst wenn ihre rechtlichen Zweifel subjektiv fortbestehen. Ich bitte nunmehr um Mitteilung zur Umsetzung des Beschlusses bis 01.08.2016. Sollte die Bürgermeisterin eine Umsetzung nicht vornehmen, beabsichtige ich eine entsprechende Anordnung“, teilt Sylvia Wendt von der Kommunalaufsicht mit.

Desweiteren hält sie die von der Bürgermeisterin vorgenommen Änderung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von AR-Mitgliedern aus Altersgründen sogar für rechtswidrig – dies sei Altersdiskriminierung.

Zudem hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass ein mögliches Mitwirkungsverbot von CDU-Stadtrat Rüdiger Ostheer für den Beschluss vom 26. Mai nicht bestanden habe. Das sieht Regina Blenkle anders. Ihrer Meinung nach ist der Wobau-Mitarbeiter sehr wohl befangen gewesen. „Er hat mit darüber abgestimmt, dass keine personellen Veränderungen vorgenommen werden sollen. Doch in seinem Fall besteht eine Befangenheit, weil es um Disziplinarmaßnahmen gegen ihn geht“, erklärt Blenkle. Sie wirft Ostheer Dienstzeitenverstöße und die Nutzung des Dienstwagens für Privatzwecke vor.

Klaus Czernitzki (Die Linke) beruft sich auf die Aussage der Kommunalaufsicht. „Es liegt kein Mitwirkungsverbot gegen Herrn Ostheer vor“, macht er noch einmal deutlich. „In der Kommunalaufsicht arbeiten auch nur Menschen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass dort auch Fehler gemacht werden“, entgegnet die Bürgermeisterin dazu.

Letztendlich jedoch hat der Stadtrat mehrheitlich festgestellt, dass ein Mitwirkungsverbot von Stadtrat Ostheer am Beschluss zum Wobau-Gesellschaftsvertrag nicht gegeben war. Diese Entscheidung ist mit einer Gegenstimme zustande gekommen – mit der von Bürgermeisterin Regina Blenkle.

Zweifel, ob sie überhaupt am Donnerstagabend hätte mit abstimmen dürfen, hat Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Die Linke) zu Beginn der Sitzung zu Protokoll gegeben. Denn seines Wissens hätte sich die Bürgermeisterin zu diesem Zeitpunkt noch im Urlaub befunden. Regina Blenkle widersprach allerdings: Sie sei regulär bereits im Dienst und könne daher an der Sitzung teilnehmen. Sie hätte am Donnerstag lediglich tagsüber Überstunden abgebummelt, erklärte sie.