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Straßenausbau Anwohnerärger hält weiter an

Der geplante Ausbau der Bornschen Straße in Haldensleben sorgt weiter für Ärger. Anwohner und Stadtverwaltung kommen nicht überein.

Von André Ziegenmeyer 20.11.2018, 00:01

Haldensleben l Zuletzt hatte die Bürgerinitiative (BI), zu der sich ein Teil der Anwohner der Bornschen Straße zusammengeschlossen hat, unter anderem gefordert, die Klassifizierung der Bornschen Straße extern überprüfen zu lassen. Von dieser Einstufung hängt nämlich ab, welchen Anteil der Kosten die Anwohner schultern müssen.

Nach aktueller Kalkulation sind für den grundhaften Ausbau der Straße zwischen Kreisverkehr und Jugendherberge rund 1,73 Millionen Euro nötig. Neben der Stadt beteiligen sich aber auch der Abwasserverband „Untere Ohre“ und die Stadtwerke an den Arbeiten.

Wie Andreas Radeck von der städtischen Pressestelle informiert, ist die Überprüfung mittlerweile erfolgt. Die Einstufung als „Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr“ sei bestätigt worden. Für die Anwohner ist das keine gute Nachricht. Denn in den Augen der BI dient die Bornsche Straße überwiegend dem Durchgangsverkehr. Das würde niedrigere Anliegerbeiträge mit sich bringen.

Die BI kritisiert in ihren Briefen an die Stadt aber vor allem, dass ein Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragt worden sei. Von einer „öffentlich-rechtlichen unabhängigen Betrachtung“ könne keine Rede sein. Denn Rechtsanwälte seien keineswegs unparteiisch und würden bevorzugt Argumente zusammentragen, die die Sache ihres Mandanten stützen. Dazu entgegnet Andreas Radeck: „Viele strittige Punkte im Straßenausbaubeitragsrecht werden letztendlich über die fortlaufende Rechtsprechung entschieden. Darum ist es am sinnvollsten, Juristen mit der Prüfung zu beauftragen, die sich am besten mit der Problematik auskennen. Wir haben bewusst eine Kanzlei ausgewählt, die im Straßenausbaubeitragsrecht auch Fachseminare gibt. Alle uns vorliegenden Argumente und Unterlagen der BI wurden zur Beurteilung der Sachlage übergeben.“

Die laufende Diskussion hat jedoch noch mehr Aspekte. Unter anderem hat die BI den Vorschlag einer Ablösevereinbarung ins Spiel gebracht. Das würde bedeuten, dass die Anlieger ihre Beiträge auf Grundlage der vorhandenen Kalkulation zahlen würden. Das Ergebnis wäre ein Straßenausbau zum Festpreis. Sollte es zu Preissteigerungen kommen, wären die Anwohner davon nicht betroffen. Wie den Schreiben der BI zu entnehmen ist, hat die Stadt diesen Gedanken aufgegriffen. Allerdings solle in einem solchen Falle das Ausschreibungsergebnis für die Arbeiten als Berechnungsgrundlage dienen - nicht die bisherige Kalkulation.

Das weist die BI zurück. Schließlich gehe man von einer seriösen Kalkulation aus. Sollten die Ausschreibungsergebnisse höher als erwartet liegen, müsse die Stadt die Ausschreibung eben aufheben.

So leicht ist das nach den Worten von Andreas Radeck allerdings nicht: „Bei einer Kalkulation wird unter anderem auch die Preisentwicklung der vergangenen zwei Jahre berücksichtigt. Kommt es dann zu überproportionalen Preissteigerungen, kann die Stadt eine Ausschreibung nicht einfach so aufheben“, teilt er mit. Unter anderem müsse bei einer erneuten Ausschreibung ein niedrigeres Angebot zu erwarten sein. Allgemein sei die Marktlage derzeit schwer einzuschätzen.

Nicht zuletzt verweist die BI auf die Diskussion auf Landesebene, ob die Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten in Sachsen-Anhalt generell abgeschafft werden sollten. In anderen Bundesländern ist das bereits geschehen. Bis es eine endgültige Entscheidung des Landtags zu diesem Thema gebe, sollten Straßenausbauten in Haldensleben auf Eis gelegt werden – so der Wunsch der Bürgerinitiative.

Von diesem Vorschlag zeigt sich die Stadt nicht angetan: „Die SPD nannte die ‚Abschaffung der Straßenausbaubeiträge‘ als eines ihrer wichtigsten Vorhaben für die zweite Hälfte der Legislaturperiode. Ganz aktuell liegt der stellvertretenden Bürgermeisterin ein Antwortschreiben aus der Staatskanzlei vor. In dem Schreiben teilt die Staatskanzlei mit, Ministerpräsident Haseloff sei sich des Problems bewusst und werde sich vom zuständigen Ministerium für Inneres und Sport berichten lassen“, informiert Andreas Radeck.

Ob und wann der Landtag über eine entsprechende Gesetzesänderung entscheiden werde, ist noch völlig unklar. „Vor diesem Hintergrund wäre es problematisch, Straßenausbauprojekte, für die teilweise schon Planungsleistungen erbracht oder Fördermittel beantragt wurden, auf unbestimmte Zeit auf Eis zu legen. Letztlich obliegt es dem Stadtrat, über einen Aufschub zu entscheiden. Die Verwaltung kann lediglich im Einzelfall die Folgen einer Verschiebung von Projekten abschätzen und aufzeigen“, so Radeck weiter.