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Verkehr Lerche kostet Ortsumgehung ein weiteres Jahr

Die Feldlerche macht Haldensleben einen Strich durch die Planung für die B 245 n. Für das Tier müssen Ausgleichsflächen gestellt werden.

Von Jens Kusian 18.02.2019, 00:01

Haldensleben l Die Feldlerche misst gerade einmal 16 bis 18 Zentimeter, doch sie verzögert das Millionenprojekt „B 245 n Ortsumgehung Haldensleben“ ganz gewaltig. Der vom Naturschutzbund Deutschland zum Vogel des Jahres 2019 gekürte Piepmatz steht auf der Roten Liste, sein Bestand ist gefährdet. Vorkommen gibt es noch, auch in der Region Haldensleben – unter anderem genau dort, wo die neue Umgehungsstraße verlaufen soll.

Weil die Trassenführung für die B 245 n wegen der Erweiterung der IFA Group im Haldensleber Gewerbegebiet geändert wurde, mussten die entsprechenden Pläne neu ausgelegt werden. Dabei hatte die Obere Naturschutzbehörde angesichts der Lerchenbestände Bedenken angemeldet und die Stadt beauflagt, eine sogenannte faunistische Sonderuntersuchung für den gesamten Trassenverlauf vorzunehmen.

„Diese Untersuchung fand im Frühsommer des vergangenen Jahres statt“, erklärt dazu Haldenslebens Bauamtsleiter Holger Waldmann. Dabei seien gehäuft Lerchenfunde festgestellt worden. So viele, dass die Stadt nun 30 bis 40 Hektar Ersatzfläche für eine Ansiedlung der Vögel vorweisen muss.

Doch die Stadt selbst hat keine eigenen Flächen, schon gar nicht in diesen Größenordnungen, die dafür geeignet sind, Lerchenfenster anzuzulegen. „Deshalb wird mit Landwirten verhandelt, ob sie uns die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen können“, so Waldmann. Zumal es kein zusammenhängendes Stück Land sein muss. „Es können auch mehrere Flächen sein“, macht der Bauamtsleiter deutlich. Zwar ist ein Lerchenfenster nur zwischen 20 und 30 Quadratmeter groß, doch für den gesamten Lerchenbesatz entlang der B 245 n seien eben 30 bis 40 Hektar nötig, unterstreicht er.

Mittlerweile seien von den Landwirten auch Flächen dafür benannt worden. In Zusammenarbeit mit der Landesstraßenbaubehörde, die Bauherr für die Umgehungsstraße ist, werden einzelne Flächen ausgesucht, die dann genauer begutachtet werden, ob sie für das Anlegen von Lerchenfenstern geeignet sind. Diese Vorarbeit soll bis April abgeschlossen sein, plant Holger Waldmann. Im Anschluss daran werden die vorgesehenen Flächen in Absprache mit der Oberen Naturschutzbehörde begutachtet.

„Wir verlieren dadurch ein Jahr“, resümiert der Bauamtsleiter. „Normalerweise würden wir jetzt die Planungsunterlagen mit den Erwiderungen zu den Einsprüchen zusammenstellen. Doch nun müssen wir erst die Lerchenfrage klären.“

Erst dann können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden. Sie werden zunächst nach Halle geschickt, wo sie von einem Planfeststellungskommissar gesichtet werden. Anschließend bereitet das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde das Planfeststellungsverfahren vor. Im Planfeststellungsverfahren wird der endgültige Trassenverlauf genehmigt und Kompensationsmaßnahmen für den vorrübergehenden Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt. Es endet mit dem Planfeststellungsbeschluss, auf dessen Basis dann mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

„Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss steht, kann der Bund die nötigen Mittel für den Bau der Ortsumgehung bereitstellen.“ Wann das jedoch sein wird, darüber mag Holger Waldmann nicht spekulieren. Nur so viel: „Wenn der Beschluss steht, dann stellt der Bund auch recht zügig die Mittel bereit“, so seine Erfahrung. Doch zu einer Prognose, wann überhaupt mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden kann, lässt er sich nicht hinreißen.

Seit Mitte der 1990er Jahre beschäftigt die Ortsumgehung schon die Stadt. 1995 hat sie mit dem Bund und der Bahn eine Planungsvereinbarung geschlossen, 2006 eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung getroffen. Die sieht vor, dass nach dem Bau der Ortsumgehung B 245 n die Bahnübergänge Hagenstraße, Töberheide und Althaldensleber Straße geschlossen werden. Dafür bekommt der Übergang Töberheide eine Brücke für Radfahrer und Fußgänger, der Übergang Hagenstraße wird per Tunnel passierbar. 2009 wurde bereits ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Doch dann wurde zum einen der Trassenverlauf wegen der IFA-Erweiterung noch einmal geändert, zum anderen die Größe des Tunnels in der Hagenstraße. Er sollte ursprünglich nur für Fußgänger, Radfahrer und Rettungsfahrzeuge passierbar sei. In der neuen Variante sollen auch Pkw und Busse die Unterführung nutzen können. Ziel war, dass Ende 2016 der Planfeststellungsbeschluss erfolgen und somit Baurecht bestehen sollte. Dieses Ziel ist verfehlt worden.